Verbraucherschutz zu Spotify:
Telekom verkauft ihre Kunden für dumm
Denn wenn die Telekom alle Dienste neutral behandeln würde, bedeutete dies letztlich, dass der Datenverbrauch aller in gleichem Maße vom Monatskontingent abgeht - wenn man den Kunden schon keine Möglichkeit bietet, eine Flatrate zu buchen. Das ist hier aber nicht der Fall. Das Streaming von Musik via Spotify wird weiterhin nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Lediglich wenn das Kontingent durch andere Nutzungsarten aufgebraucht ist, greift nun die bekannte Drosselung auch für Spotify und die Nutzung des Dienstes ist nicht mehr möglich.
Die Telekom wirbt nun damit, dass das Streaming in diesem Fall weiterhin genutzt werden kann, wenn der Anwender die so genannte SpeedOn-Option bucht. Dann bekommt man zusätzliches Datenvolumen gutgeschrieben und Spotify funktioniert wieder wie gewohnt - die Daten werden dann auch hier nicht auf das zugebuchte Kontingent gerechnet. Die billigste Möglichkeit, den Musik-Service weiter zu verwenden, bietet dabei die Stufe von 4,95 Euro, für die man 250 Megabyte zusätzlich bekommt.
Mit echter Netzneutralität hat dies nichts zu tun. Daher sieht man die neue Umsetzung seitens der Verbraucherschützer eher als Instrument an, mehr Kunden zum Kauf der SpeedOn-Option zu bewegen. Die neue EU-Verordnung wird da eher als Ausrede vorgeschoben als in ihrem eigentlichen Sinne umgesetzt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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