Urheber-Abgabe auf PCs: Rechtsstreit endet vorzeitig nach 15 Jahren
klar geregelt. Offen war allerdings noch der Zeitraum der Jahre von 2001 bis 2007, um den seit 15 Jahren vor den diversen Gerichten gefochten wird. Stellvertretend für die PC-Hersteller war damals Fujitsu in die juristische Auseinandersetzung gezogen. In den Jahren beschäftigte die Sache sowohl den Bundesgerichtshof, den Europäischen Gerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht.
Jetzt gelang es aber dann doch noch, zu einer außergerichtlichen Einigung zu finden. Wie der IT-Branchenverband BITKOM mitteilte, einigte man sich auf Abgaben in Höhe von 3,50 Euro für privat und 2 Euro für geschäftlich genutzte PCs. Hersteller und Importeure von Computern zahlen die Gebühren an die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst, die das Geld dann an die Urheber ausschütten.
Obwohl der Streit schon sehr lange dauerte, hätte er ohne die Einigung noch viele Jahre weitergehen können. Anhand der theoretischen Möglichkeiten, weitere Widersprüche einzulegen, und der Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte wäre ein rechtskräftiges Urteil im Jahr 2023 nicht unrealistisch gewesen.
Was aktuelle Verkäufe von PCs und Notebooks angeht, sind die Urheberabgaben schon längere Zeit Jetzt gelang es aber dann doch noch, zu einer außergerichtlichen Einigung zu finden. Wie der IT-Branchenverband BITKOM mitteilte, einigte man sich auf Abgaben in Höhe von 3,50 Euro für privat und 2 Euro für geschäftlich genutzte PCs. Hersteller und Importeure von Computern zahlen die Gebühren an die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst, die das Geld dann an die Urheber ausschütten.
Weitere sieben Jahre gespart
"Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden und bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem einvernehmlichen Ende", kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder die aktuelle Entwicklung. Die ursprünglichen Forderungen lagen wesentlich höher - teilweise beim Zehnfachen des nun ausgehandelten Betrages. Das war dann aber für die Verwertungsgesellschaften so nicht mehr haltbar, da die aktuellen gesetzlichen Regelungen schon nur noch 3,20 bis 10,55 Euro pro PC vorsehen.Obwohl der Streit schon sehr lange dauerte, hätte er ohne die Einigung noch viele Jahre weitergehen können. Anhand der theoretischen Möglichkeiten, weitere Widersprüche einzulegen, und der Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte wäre ein rechtskräftiges Urteil im Jahr 2023 nicht unrealistisch gewesen.
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