Google trackt 'illegal' Schüler-Chromebooks:
US-Datenschützer warnen

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnt eindringlich davor, die von Google und seinen Hardware-Partnern vertriebenen Chromebooks in Schulen einzusetzen, ohne zuvor die Privatsphäreeinstellungen der Geräte genau zu prüfen. Die Datenschützer fürchten, Google könne mit den Geräten umfangreiche Informationen über alle genutzten Websites sammeln und so viel über die meist noch jungen Nutzer erfahren.
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Acer
Wie die EFF im Zuge der Nachforschungen im Vorfeld einer neuen Kampagne namens "Spying on Students" herausfand, nutzt Google die Daten der Schüler zwar nicht für die gezielte Platzierung von angepasster Werbung auf seinen Seiten, doch soll die "Sync"-Funktion auch bei den an Schulen verkauften Geräten ab Werk aktiviert sein. Damit könne Google Informationen über jede von den Schülern auf den günstigen Notebooks besuchte Website sammeln und ihren Weg durch das Web nachverfolgen.

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Auch die Auswertung dieser Daten zu anderen Zwecken als dem Vertrieb von Werbung sei möglich. Außerdem werden alle Suchanfragen ebenso erfasst wie die tatsächlich angeklickten Suchergebnisse, Videos bei YouTube und die gespeicherten Passwörter der Jugendlichen. Google frage keineswegs zunächst die Erlaubnis der Nutzer oder ihrer Eltern ab. Konkret von den Vorwürfen betroffen sind sowohl Chromebooks als auch Google Apps for Education.

Problematisch sieht man bei der EFF vor allem, dass Google im Rahmen eines Student Privacy Pledge genannten Abkommens in den USA zugesichert hat, keine persönlichen Informationen von Schülern und Studenten zu erheben, zu nutzen oder weiterzugeben, wenn die Geräte im Bildungsbereich eingesetzt werden. Für die US-Datenschützer stellt dieser Widerspruch einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregelungen der Behörden dar.

Die EFF hat deshalb jetzt eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC eingereicht. Google dürfte nicht einfach ohne weiteres Daten zur Nutzung der Chromebooks in Schulen sammeln und intern verwerten. Wenn das Unternehmen die Daten der Schüler zur "Verbesserung seiner Produkte" nutzen wolle, müsse es zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Eltern abfragen, so die Forderung.

Google hatte der EFF nach ihren Angaben bereits zugesichert, dass man "bald" eine Funktion deaktivieren will, die Chrome Sync ermöglicht. Dies reiche jedoch nicht aus, weil die von Google für Schulen bereitgestellten Administratoreinstellungen grundsätzlich die Weitergabe von persönlichen Informationen an die Websites von Drittanbietern ermöglichen, was wiederum einen Verstoß gegen die Vorgaben aus dem Datenschutzabkommen darstellt. Diese Einstellungen würden zudem überall da umgesetzt, wo sich ein Schüler mit dem Google-Account anmeldet, sei es auf dem von der Schule bereitgestellten Chromebook oder anderen Geräten.
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