Windows-Pirat am YouTube-Pranger:
200.000 Klicks oder hohe Strafe
BBC unter Berufung auf die BSA verlauten ließ, wurde der Tscheche Jakub F. vor einiger Zeit zu einer Geldstrafe von 5,7 Millionen Kronen verurteilt, was umgerechnet knapp 211.000 Euro entspricht. Da er diese hohe Summe nicht zahlen kann, stimmte er im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit den von der BSA vertretenen klagenden Firmen zu, in einem von der Lobbygruppe produzierten Video (im Folgenden eingebunden) aufzutreten. Darin schildet er seinen Fall und soll natürlich dafür sorgen, dass andere "Piraten" abgeschreckt werden.
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F. wird im Gegenzug zunächst nicht zivilrechtlich belangt, doch wenn das Video auf YouTube nicht mindesntes 200.000 Aufrufe sammelt, drohen die klagenden Firmen, ihn doch vor Gericht zu zerren, woraus eine noch höhere Geldstrafe als im zuletzt abgeschlossenen Strafprozess resultieren könnte. Er wurde außerdem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zu den von der BSA vertretenen Klägern gehörten unter anderem Microsoft, HBO Europe, Sony Music und Twentieth Century Fox. Statt der hohen Geldstrafe aus dem ersten Verfahren stimmten sie im Rahmen der Einigung der Zahlung einer kleinen Summe im Gegenzug zu der Video-Aktion zu. F.s Video muss nun innerhalb von zwei Monaten 200.000 Mal angesehen werden, doch dieses Ziel dürfte aufgrund der Medienaufmerksamkeit rund um die höchst ungewöhnliche Maßnahme deutlich früher erreicht sein.
Aktuell wurde das Video bereits mehr als 144.000 Mal angesehen. Der 30-Jährige war vor seiner Verurteilung rund acht Jahre in der Warez-Szene aktiv. Er lud immer wieder neue urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Datei-Hosting-Portale hoch und verteilte die entsprechenden Links in Foren. Letztlich strengte die BSA ein Verfahren an und es kam zu Hausdurchsuchungen, bei denen der Computer, DVDs und externe Festplatten beschlagnahmt wurden.
Allein Microsoft beanspruchte nun hunderttausende Euro Schadenersatz, da F. vor allem Produkte des US-Softwaregiganten weitergegeben hatte. Eigentlich sei F. ein "kleiner Fisch" in der Warez-Szene, behauptet er in dem Video und auf einer eigens eingerichteten Website. Doch selbst auf ihn hätten die Ermittler Jagd gemacht, so die abschreckende Botschaft.
Wie die Auf YouTube ansehen
F. wird im Gegenzug zunächst nicht zivilrechtlich belangt, doch wenn das Video auf YouTube nicht mindesntes 200.000 Aufrufe sammelt, drohen die klagenden Firmen, ihn doch vor Gericht zu zerren, woraus eine noch höhere Geldstrafe als im zuletzt abgeschlossenen Strafprozess resultieren könnte. Er wurde außerdem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zu den von der BSA vertretenen Klägern gehörten unter anderem Microsoft, HBO Europe, Sony Music und Twentieth Century Fox. Statt der hohen Geldstrafe aus dem ersten Verfahren stimmten sie im Rahmen der Einigung der Zahlung einer kleinen Summe im Gegenzug zu der Video-Aktion zu. F.s Video muss nun innerhalb von zwei Monaten 200.000 Mal angesehen werden, doch dieses Ziel dürfte aufgrund der Medienaufmerksamkeit rund um die höchst ungewöhnliche Maßnahme deutlich früher erreicht sein.
Aktuell wurde das Video bereits mehr als 144.000 Mal angesehen. Der 30-Jährige war vor seiner Verurteilung rund acht Jahre in der Warez-Szene aktiv. Er lud immer wieder neue urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Datei-Hosting-Portale hoch und verteilte die entsprechenden Links in Foren. Letztlich strengte die BSA ein Verfahren an und es kam zu Hausdurchsuchungen, bei denen der Computer, DVDs und externe Festplatten beschlagnahmt wurden.
Allein Microsoft beanspruchte nun hunderttausende Euro Schadenersatz, da F. vor allem Produkte des US-Softwaregiganten weitergegeben hatte. Eigentlich sei F. ein "kleiner Fisch" in der Warez-Szene, behauptet er in dem Video und auf einer eigens eingerichteten Website. Doch selbst auf ihn hätten die Ermittler Jagd gemacht, so die abschreckende Botschaft.
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