Deutsche Filmwirtschaft wünscht sich Polizeieinheit gegen Piraterie
Urheberrechtsverletzungen (GVU) "angeregt" hat, nicht unbedingt als konkretes oder realistisches Szenario ansehen. Leonardy hätte nämlich, so berichtet Heise, am liebsten eine eigene Sondereinheit der Polizei, die sich ausschließlich mit illegalen Streaming-Portalen im Netz beschäftigt.
Darunter sollte man sich aber nicht ein Hollywood-reifes SWAT-Team vorstellen, das die Wohnungen von Piraten stürmt. Die Filmwirtschaft würde hier gerne die fortlaufende Erstellung einer "schwarzen Liste" sehen. Das bedeutet, dass die Piraterie-Polizei alle Webseiten mit Urheberrechtsverstößen erfassen und diese mit der Wirtschaft teilen sollte.
Dies sei laut Leonardy ein indirekter Weg, mit dem man gegen solche Plattformen vorgehen kann. Dennoch muss man sich wohl auch als Nicht-Jurist bzw. Verfassungsrechtler fragen, ob privatwirtschaftliche Interessen (in dieser Form) tatsächlich in die Zuständigkeit der Exekutive fallen.
Siehe auch: Piraterie-Rückgang - Der "Netflix-Effekt" schlägt wieder einmal zu
Nun, auch wir wünschen uns viele Dinge, darunter den Weltfrieden, was nicht bedeutet, dass diese in Erfüllung gehen. Entsprechend sollte man das, was Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Darunter sollte man sich aber nicht ein Hollywood-reifes SWAT-Team vorstellen, das die Wohnungen von Piraten stürmt. Die Filmwirtschaft würde hier gerne die fortlaufende Erstellung einer "schwarzen Liste" sehen. Das bedeutet, dass die Piraterie-Polizei alle Webseiten mit Urheberrechtsverstößen erfassen und diese mit der Wirtschaft teilen sollte.
Basis für "Werbe-Websperren"
Denn diese Listen sollten nach britischen Vorbild als Basis für eine Sonderform von Websperren dienen. Denn die Werbewirtschaft sollte so erkennen können, welche Seiten sie zu meiden hätte, um damit den illegalen Anbietern den Geldhahn abzudrehen.Dies sei laut Leonardy ein indirekter Weg, mit dem man gegen solche Plattformen vorgehen kann. Dennoch muss man sich wohl auch als Nicht-Jurist bzw. Verfassungsrechtler fragen, ob privatwirtschaftliche Interessen (in dieser Form) tatsächlich in die Zuständigkeit der Exekutive fallen.
Siehe auch: Piraterie-Rückgang - Der "Netflix-Effekt" schlägt wieder einmal zu
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