Leistungsschutzrecht: Es geht noch absurder - BITKOM übt Facepalms
eigentlich 11 Prozent der Umsätze von Suchmaschinenbetreibern für die kurzen Textausschnitte haben, ging aber von selbst auf immer noch stolze 6 Prozent nach unten - da man ja nur etwa die Hälfte der deutschen Presseverlage repräsentiere.
Statt Zufriedenheit mit der Entscheidung der Schiedsstelle, die das als unangebracht und zu hoch bezeichnete, überwog dann doch das Stirnrunzeln über einen eher beiläufig eingebrachten Vorschlag von dieser. Demnach sollte es möglich sein, in den Ergebnislisten zumindest Textsnippets mit einer Länge von sieben Wörtern zu verwenden, um den Nutzern die Entscheidung zu erleichtern, ob das fragliche Ergebnis für sie relevant ist.
Die Schiedsstelle leitete ihren Vorschlag, eine Grenze von sieben Worten vorzusehen, von der Rechtsprechung zum Urheberrecht aus den 70er Jahren her. Damals wurde in einem Urteil entschieden, dass sieben Privatkopien eines Aufsatzes rechtlich zulässig seien.
"Von sieben Fotokopien eines Zeitungsartikels zu sieben Worten bei Suchergebnissen im Web zu kommen, ist schon bemerkenswert", merkte Rohleder an. "So hätte man auch eine maximale Länge von sieben Buchstaben pro Wort, sieben Snippets je Suchanfrage oder einer Zahlung von sieben Euro je angezeigtem Treffer begründen können. Hätten die Gerichte vor fast 40 Jahren nur zwei Kopien für angemessen gehalten, müssten wir uns im Jahr 2015 wohl mit Zwei-Wort-Anrissen begnügen."
Und weiter erklärte der offensichtlich nahe der Fassungslosigkeit stehende BITKOM-Geschäftsführer: "Wer geglaubt hat, die Debatte um das Leistungsschutzrecht könne nicht mehr absurder werden, der hat sich ganz offensichtlich getäuscht. Wie es aussieht wird der Rechtsstreit dann wohl noch sieben Jahre dauern." Der Form halber wiederholte er noch einmal seine Forderung, das Gesetz besser gleich komplett abzuschaffen.
Eigentlich sollte er sich freuen, dass die extra eingerichtete Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt die Vorschläge der Verlags-Organisation VG Media zu einer möglichen Tarif-Struktur für die Lizenzierung von Text-Snippets in den Ergebnislisten der Suchmaschinen zurückgewiesen hat. Diese wollte Statt Zufriedenheit mit der Entscheidung der Schiedsstelle, die das als unangebracht und zu hoch bezeichnete, überwog dann doch das Stirnrunzeln über einen eher beiläufig eingebrachten Vorschlag von dieser. Demnach sollte es möglich sein, in den Ergebnislisten zumindest Textsnippets mit einer Länge von sieben Wörtern zu verwenden, um den Nutzern die Entscheidung zu erleichtern, ob das fragliche Ergebnis für sie relevant ist.
Das tapfere Ämtelein
Ob die Vertreter der Schiedsstelle die Grenze von sieben Wörtern von sich aus begründeten oder jemand nachfragte, ist nicht überliefert. Nur, dass Rohleder diese als "geradezu grotesk" bezeichnete. Zumindest aber passe diese so zu dem ohnehin sehr seltsamen Leistungsschutzrecht, das sich die Verlage in Berlin herbeilobbyiert haben.Die Schiedsstelle leitete ihren Vorschlag, eine Grenze von sieben Worten vorzusehen, von der Rechtsprechung zum Urheberrecht aus den 70er Jahren her. Damals wurde in einem Urteil entschieden, dass sieben Privatkopien eines Aufsatzes rechtlich zulässig seien.
"Von sieben Fotokopien eines Zeitungsartikels zu sieben Worten bei Suchergebnissen im Web zu kommen, ist schon bemerkenswert", merkte Rohleder an. "So hätte man auch eine maximale Länge von sieben Buchstaben pro Wort, sieben Snippets je Suchanfrage oder einer Zahlung von sieben Euro je angezeigtem Treffer begründen können. Hätten die Gerichte vor fast 40 Jahren nur zwei Kopien für angemessen gehalten, müssten wir uns im Jahr 2015 wohl mit Zwei-Wort-Anrissen begnügen."
Und weiter erklärte der offensichtlich nahe der Fassungslosigkeit stehende BITKOM-Geschäftsführer: "Wer geglaubt hat, die Debatte um das Leistungsschutzrecht könne nicht mehr absurder werden, der hat sich ganz offensichtlich getäuscht. Wie es aussieht wird der Rechtsstreit dann wohl noch sieben Jahre dauern." Der Form halber wiederholte er noch einmal seine Forderung, das Gesetz besser gleich komplett abzuschaffen.
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