Ein bisschen Ende für Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Hotspots
"Nur im Mittelfeld"
In einer Pressemittelung schreibt die Bundesregierung, dass Deutschland "bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld" liege. Darüber können Neuland-Experten sicherlich herzhaft lachen, denn "Mittelfeld" darf man ruhig als sehr freundliche Formulierung bezeichnen. Denn unter den Industrienationen dürfte Deutschland ganz weit hinten platziert sein.Grund dafür ist die so genannte Störerhaftung, die WLAN-Betreiber für etwaige Verstöße der Nutzer verantwortlich macht bzw. haftbar macht. Nun soll das aber aufgeweicht werden. "Die Gesetzesänderung stellt klar, dass sich diese Diensteanbieter auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Es bewirkt, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen", heißt es dazu.
Aaaaber...
Von freien WLAN-Zugängen, wie sie weltweit gang und gäbe sind, ist Deutschland damit aber dennoch weit entfernt: Denn der umstrittene Gesetzentwurf verlangt von den Betreibern, dass diese den jeweiligen Zugang "angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen werden, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde." Diese Absicherung bedeutet beispielsweise WPA2, die Zusicherung des Nutzers kann auch durch ein Häkchen erfolgen.Kritik an dem Entwurf (PDF) ist zahlreich, Freifunker, Verbraucherschützer und auch der Handel haben zahlreiche Einsprüche gegen die geplante Lösung. Auch innerhalb der Koalition gehen die Meinungen durchaus auseinander, es ist deshalb nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Anpassungen kommt.
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