Posteo veröffentlicht haarsträubende Daten-Anfragen der Polizei

Der E-Mail-Anbieter Posteo hat - wie viele andere Unternehmen auch - Behördenanfragen in einem Transparenzbericht öffentlich gemacht. Dabei werden nun aber auch einmal die Anträge gezeigt, die mit gutem Grund abgelehnt werden. Oft denken Beamte bei der Polizei offenbar, dass die Diensteanbieter ihre willfährigen Helfer sind.
Der Dienstleister ist vergleichsweise klein und hat entsprechend relativ wenige Anfragen nach der Übermittelung von Nutzerdaten erhalten. Doch diese haben es jeweils in sich. 22 haben das Unternehmen demnach im letzten Jahr erreicht. Am häufigsten geht es dabei um die so genannten Bestandsdaten - also beispielsweise um Informationen, mit denen eine Person hinter einer E-Mail-Adresse identifiziert werden kann. Von 17 solcher Anfragen hat das Unternehmen 15 sofort abgelehnt, weil sie nicht den rechtlichen Ansprüchen genügten.

Posteo: Auskunftsersuchen von BehördenPosteo: Auskunftsersuchen von BehördenPosteo: Auskunftsersuchen von BehördenPosteo: Auskunftsersuchen von Behörden
Posteo: Auskunftsersuchen von BehördenPosteo: Auskunftsersuchen von BehördenPosteo: Auskunftsersuchen von BehördenPosteo: Auskunftsersuchen von Behörden

Hier geht es nicht etwa um kleine Formfehler. Posteo spricht in seinem Bericht eher von "chaotischen Zuständen". So kommt es durchaus vor, dass Ermittlungsbeamte hier von einem offenbar privaten E-Mail-Account aus einfach eine Nachricht an den Kundendienst schicken und diesen auffordern, die persönlichen Daten eines Kunden direkt zurückzuschicken - immerhin wolle man ja einer Strafanzeige nachgehen. Auf welche Rechtsgrundlage man sich dabei bezieht, wird schlicht verschwiegen und stattdessen noch nach Informationen gefragt, die gar nicht übermittelt werden dürfen.

Das Unternehmen hat die fraglichen Anfragen kurzerhand an den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet, von wo aus man jeweils auch positive Antwort erhielt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Beamten auch heute noch auf eine solche Form setzen, weil sie von anderen Dienstleistern so problemlos Auskunft erhalten.

Auch angesichts der aufgezeigten Fälle forderte Posteo den Bundesjustizminister Heiko Maas auf, den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sofort zu stoppen. Die Firma wäre als E-Mail-Anbieter laut dem aktuellen Entwurf zwar wohl von der Speicherpflicht ausgenommen. "Wir gehen aber davon aus, dass die Einführung des Gesetzes die Anzahl rechtswidriger Bestandsdatenersuchen an uns noch einmal erhöhen würde", hieß es.
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