"Landesverrat": Ermittlungen gegen Netzpolitik.org (Update)
Nun ist das hässliche Wort bzw. dieser Vorwurf zurück und das just zu einem Zeitpunkt, in dem heftig debattiert wird, was der Staat über seine Bürger wissen darf und wie er sich gegen das Schnüffeln durch andere Staaten schützen kann und muss.
Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR hat Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in drei Fällen Strafanzeige beim Landeskriminalamt Berlin gestellt, diese wurden an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet. Diese richten sich gegen Markus Beckedahl, Gründer und Chefredakteur von Netzpolitik.org, Autor Andre Meister sowie Unbekannt, letzteres ist die Quelle der Berichte bzw. Enthüllungen, die im Mittelpunkt der Causa stehen.
Die NSA-Affäre und ihre Aufarbeitung
Die drei Fälle betreffen Geheiminformationen, die Netzpolitik in den vergangenen Monaten enthüllt hatte. Es geht um den Artikel mit den (laut Ermittlungsverfahren offiziellen) Titeln "Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an 'Massenauswertung von Internetinhalten' (Updates)" und "Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung" - im dritten Fall, einem Bericht über eine V-Mann-Affäre zur Terrorzelle NSU, sieht der Generalbundesanwalt (bisher) keinen Anfangsverdacht.Kurzum: Es geht vor allem um die Aufarbeitung der NSA-Schnüffelaffäre sowie den Umgang der deutschen Regierung mit diesem Thema. Brisant ist dabei eben der Vorwurf des Landesverrats gegenüber Journalisten - in den USA ist die Presse von derartigen Vorwürfen per se ausgenommen. Beckedahl, dem wie Meister Haft droht, will sich jedenfalls nicht beugen und beteuert: "Wir werden uns nicht einschüchtern lassen."
Update 15.16 Uhr: Nachdem sich seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe eine Welle der Solidarität für Netpolitik.org sowie Kritik am Verfahren ergossen hat, zog Generalbundesanwalt Harald Range nun vorerst die Notbremse. Wie die FAZ berichtet, sollen die Ermittlungen mit "Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit" vorerst ausgesetzt werden. Zunächst müsse per Gutachten geklärt werden, ob die Veröffentlichungen überhaupt die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses darstellen.
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