Paramount bricht die Kette auf:
Kinofilme nach 2 Wochen ins Netz
Wall Street Journal hervorgeht, ist die Sache nicht einzig eine Entscheidung von Paramount selbst. Um den Schritt gehen zu können, musste sich das Unternehmen erst auch bei den großen Kino-Ketten rückversichern. Ansonsten könnte es passieren, dass diese gleich komplett auf Aufführungen verzichten, da sie befürchten, durch den geringeren zeitlichen Abstand nicht mehr ausreichend Zuschauer in ihre Säle locken zu können.
Nun aber habe das Filmstudio ein Abkommen mit zwei großen Kino-Ketten Nordamerikas unterzeichnet, hieß es. Dieses besagt, dass man es in einem ersten Schritt mit zwei Filmen ausprobieren wird, diese bereits zwei Wochen nach Kino-Start für andere Verwertungen freizugeben. Diese gehören auch nicht zu den großen Produktionen. Klar ist allerdings, dass man seitens Paramount daran interessiert ist, nach diesem Testlauf auch mit weiteren Filmen so zu verfahren.
Seit dem Aufkommen der VHS-Kassette in den 1980er Jahren hat sich im Grunde an der Verwertungskette nicht viel geändert. Frühestens 90 Tage nach Kinostart öffnete man die Lizenzen auch für andere Vertriebswege - zuerst kamen dann die Videotheken dran, anschließend der Privatverkauf von Film-Medien, bis die Produktionen dann erst im Pay-TV und anschließend ins frei empfangbare Fernsehen kamen. Plattformen wie Netflix, die Filme über das Netz streamen, haben dabei den Status von Videotheken.
Die 90-Tage-Frist wurde immer wieder als begünstigender Faktor für die Verbreitung illegaler Kopien angeführt, da der Film in dieser Zeit nirgends sonst legal zu sehen ist - teilweise nicht einmal mehr im Kino, wenn es sich nicht gerade um einen Kassenschlager handelte. Auf der anderen Seite zeigen Untersuchungen auch, dass viele Verbraucher die Zeitfenster gar nicht oder nur ungenau kennen. Das Aufbrechen der Kette soll nun aber zeigen, ob und in welchem Umfang für den einen oder anderen Verbreitungsweg Nachteile erwachsen könnten.
Gänzlich selbstlos willigten die Kinoketten AMC Entertainment Holdings (USA) und Cineplex (Kanada) allerdings nicht in die Sache ein. Diese werden an den Umsätzen beteiligt, die die schneller online bereitgestellten Produktionen auf den jeweiligen Plattformen generieren. Das soll wohl auch für andere Kinos gelten, die den jeweiligen Film in den Wochen zeigen, in denen er auch im Netz verfügbar ist. Eventuelle Mindereinnahmen, weil die Nutzer nun lieber zuhause gucken als im Kinosaal, sollen so ausgeglichen werden.
Wie aus einem Bericht des Nun aber habe das Filmstudio ein Abkommen mit zwei großen Kino-Ketten Nordamerikas unterzeichnet, hieß es. Dieses besagt, dass man es in einem ersten Schritt mit zwei Filmen ausprobieren wird, diese bereits zwei Wochen nach Kino-Start für andere Verwertungen freizugeben. Diese gehören auch nicht zu den großen Produktionen. Klar ist allerdings, dass man seitens Paramount daran interessiert ist, nach diesem Testlauf auch mit weiteren Filmen so zu verfahren.
Seit dem Aufkommen der VHS-Kassette in den 1980er Jahren hat sich im Grunde an der Verwertungskette nicht viel geändert. Frühestens 90 Tage nach Kinostart öffnete man die Lizenzen auch für andere Vertriebswege - zuerst kamen dann die Videotheken dran, anschließend der Privatverkauf von Film-Medien, bis die Produktionen dann erst im Pay-TV und anschließend ins frei empfangbare Fernsehen kamen. Plattformen wie Netflix, die Filme über das Netz streamen, haben dabei den Status von Videotheken.
Die 90-Tage-Frist wurde immer wieder als begünstigender Faktor für die Verbreitung illegaler Kopien angeführt, da der Film in dieser Zeit nirgends sonst legal zu sehen ist - teilweise nicht einmal mehr im Kino, wenn es sich nicht gerade um einen Kassenschlager handelte. Auf der anderen Seite zeigen Untersuchungen auch, dass viele Verbraucher die Zeitfenster gar nicht oder nur ungenau kennen. Das Aufbrechen der Kette soll nun aber zeigen, ob und in welchem Umfang für den einen oder anderen Verbreitungsweg Nachteile erwachsen könnten.
Gänzlich selbstlos willigten die Kinoketten AMC Entertainment Holdings (USA) und Cineplex (Kanada) allerdings nicht in die Sache ein. Diese werden an den Umsätzen beteiligt, die die schneller online bereitgestellten Produktionen auf den jeweiligen Plattformen generieren. Das soll wohl auch für andere Kinos gelten, die den jeweiligen Film in den Wochen zeigen, in denen er auch im Netz verfügbar ist. Eventuelle Mindereinnahmen, weil die Nutzer nun lieber zuhause gucken als im Kinosaal, sollen so ausgeglichen werden.
Keine Chance bei deutschen Produktionen
Sollte das Projekt gut laufen, dürften zukünftig weitaus mehr Filme schneller auch außerhalb der Kinos zur Verfügung stehen. Das gilt zumindest für Hollywood-Produktionen. Hierzulande ist dies nicht für die zahlreichen Produktionen von deutschen oder verschiedenen europäischen Studios zu erwarten, an deren Finanzierung die öffentliche Filmförderung beteiligt ist - denn bei diesen sind die Zeitfenster über Staatsverträge gesetzlich geregelt. Hier darf die DVD erst sechs Monate nach Kinostart erscheinen und eine verkürzte Frist von minimal 4 Monaten kann nur auf Antrag gewährt werden.
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