Deutschland darf Milliarden in Breitband stecken - außer Vectoring
Infografik: So viele Menschen sind an das mobile Breitbandnetz angeschlossen
Wie die EU-Kommission mitteilte, habe man nach der Prüfung der Regierungs-Pläne die Freigabe erteilt, den Ausbau der Internet-Infrastruktur durch privatwirtschaftliche Betreiber von staatlicher Seite mit einer Summe von rund 3 Milliarden Euro zu unterstützen. Vor allem die Versorgung in ländlichen Regionen soll damit verbessert werden.
"Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt", sagte die neue EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In diesen Gegenden halten sich die Unternehmen in der Regel eher zurück, da die höheren Investitionskosten deutlich weniger einbringen. Immerhin werden hier weniger Nutzer erreicht, die dann auch nur zu marktüblichen Preisen buchen wollen.
Eine Voraussetzung für die Zustimmung der EU-Kommission war es dabei, dass vor Ort dann auch Auswahlmöglichkeiten vorhanden sind. Die Verbraucher müssen also zwischen verschiedenen Anbietern wählen können, damit durch die staatlichen Beihilfen keine Monopol-Situation entsteht. Das sei anhand der Planungen im Wesentlichen gewährleistet, hieß es.
Eine Ausnahme bildet dabei die Vectoring-Technik, die das DSL-Netz auf höhere Bandbreiten bringen soll. Um diese sinnvoll einsetzen zu können, müssen aber die Anschlüsse eines Verteilerkastens auf einen Anbieter gebündelt werden. Dies bedeute, so merkte die EU-Kommission an, dass Wettbewerber keinen physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen erhalten. Daher gibt es erst einmal keine Freigabe von Geldern, um den Ausbau dieser Technik zu unterstützen.
Grundsätzlich sieht man in Brüssel ausreichend Alternativen, wie die Nutzer auch auf anderen Wegen mit schnellem Netz versorgt werden können. Weiterhin sicherte die Bundesregierung zu, ein Modell zu entwickeln, bei dem auch beim Vectoring mehrere Wettbewerber aktiv sein können. Wenn ein solches vorgelegt wird, kann die EU-Kommission eine erneute Prüfung dieses Teilbereiches durchführen.
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Christian Kahle
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