GEMA verlangt(e) von singenden Senioren Gebühren (Update)

Die GEMA, also die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, steht wieder einmal in den Negativschlagzeilen. Und dieses Mal tut man sich mit einer Erklärung schwer: Denn man hat einem Senioren-Kreis das Singen von Volksliedern in Rechnung gestellt.
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GEMA
Die GEMA, die auf sozialen Kanälen an sich alles andere als zurückhaltend ist und beispielsweise im Fall des langjährigen Streits mit YouTube nicht müde wird, zu betonen, dass man zu Unrecht der Sperre von Videos bezichtigt wird, gibt sich im aktuellen Fall doch sehr zurückhaltend: Auf die zuletzt auf den Twitter-Kanal einprasselnden Anfragen antwortet man stets verhältnismäßig kleinlaut: "Im Artikel stehen zum Teil andere Informationen, als uns vorgelegt wurden. Der Fall wird daher erneut überprüft."

Besagten Artikel haben die Schleswiger Nachrichten (SHZ) verfasst und darin geht es um ein kleines Kulturcafé: Dort trifft sich regelmäßig eine Seniorenrunde, um gemeinsam zu singen. Einmal pro Monat musiziert man gemeinsam, das Liedgut ist allseits bekannt: "Hoch auf dem gelben Wagen" und "Im Frühtau zu Berge."

"Systematische Auswertung"

Ende April hat die GEMA nun der Betreiberin des Cafés, Helga von Assel, mitgeteilt, dass diese für das Musizieren der älteren Damen zahlen müsse. Laut SHZ ist die GEMA diesem Verstoß durch "systematische Auswertung von Zeitungsmeldungen auf die Schliche gekommen".

Die GEMA verlangt von den Senioren keine Unsummen, genannt werden 24,13 Euro. Zudem müsse aber künftig jede derartige "Veranstaltung" angemeldet werden. Dennoch sagte Cafébetreiberin von Assel, dass man diese Treffen einstellen wird, da man sich einem Streit mit der GEMA "nicht gewachsen" fühle. Und auch wenn der geforderte Betrag alles andere als hoch klingt - selbst das bisschen Geld hat man nicht: "Zahlen können unsere Damen sowieso nichts. Die sind zum Teil richtig arm, sparen sich alles vom Mund ab", so von Assel.

Update: Mittlerweile hat die GEMA eine "Richtigstellung" (PDF) zu dieser Angelegenheit veröffentlicht. Dort heißt es: Die im Artikel beschriebene Veranstaltung wurde als 'Volksliedersingen im Café im Feld in Fahrdorf um 15:30 Uhr' in einer Zeitung inseriert. Es gab dabei keine Informationen über die Art des Treffens oder das Alter der Teilnehmer. Aufgrund des Inserates hat die zuständige GEMA-Bezirksdirektion Kontakt zur Inhaberin des Cafés gesucht, um mehr über die Veranstaltung zu erfahren sowie über den Grund der Kontaktaufnahme aufzuklären.

Aufgrund des Inserates mussten wir davon ausgehen, dass die Veranstaltung öffentlich ist, somit eine Lizenzpflicht besteht und ein Vergütungsanspruch vorliegt. Bis heute haben uns die Veranstalter nicht kontaktiert. Weder der GEMA-Meldebogen noch eine Titelliste, um dargebotene Titel bezüglich der Schutzfähigkeit zu überprüfen, wurden an uns zurückgesandt.

Aus diesem Grund wurde seitens der GEMA-Bezirksdirektion Hamburg am 28. April die in der Öffentlichkeit diskutierte Rechnung in Höhe von 24,13 Euro gestellt. Dass sich die Veranstalter nach Erhalt der Rechnung nicht an uns, sondern direkt an die Presse gewendet haben, ist bedauerlich. Aufgrund des Artikels in den Schleswiger Nachrichten haben wir nun erfahren, dass es sich bei dem "Sing-Treff im Café Fahrdorf" um ein nicht-öffentliches Singtreffen handelt. Daher ist das Singtreffen als nicht-öffentliche Veranstaltung nicht lizenzpflichtig.

Aus diesem Grund werden wir die Rechnung stornieren und dazu ermutigen, auch zukünftig den Sing-Treff durchzuführen.
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