Urteil: Redtube-Abmahner muss Betroffenen Schadensersatz zahlen
Vorsätzlich und unerlaubt
Der Name Urmann + Collegen (U+C) hatte Ende 2013 für einigen Wirbel gesorgt. Von der Kanzlei waren rund 36.000 Abmahnungen wegen angeblicher illegaler Nutzung von geschützten Inhalten auf der Porno-Streaming-Plattform Redtube verschickt worden. Nach Bekanntwerden der Abmahnwelle wurde schnell deutlich, dass hier mit äußerst dubiosen Geschäftspraktiken vorgegangen wird.Nach Entziehung der Anwalts-Zulassung macht es jetzt das Amtsgericht Regensburg in einer aktuellen Entscheidung erneut ganz klar: Mit dem tausendfachen Versenden von Abmahnungen hat der Kanzleichef und Ex-Anwalt Thomas Urmann nach Ansicht der Richter vollkommen wissentlich eine illegale Handlung begangen.
Wie die klageführende Kanzlei Weiß & Partner nach dem Urteil im Jurablog berichtet (via Golem), waren die Beschuldigten im Verhandlungsprozess dabei zu keinerlei Zusammenarbeit bereit. Demnach habe das Gericht Urmann und die mit der U+C-Nachfolge betraute Z9 Verwaltungs Gmbh mehrmals mit Auflagen belegt, die allerdings stets ohne weitere Reaktion blieben. Da am 20. März 2015 keiner der Beklagten bei einem entscheidenden Fortsetzungstermin anwesend war, verhängte das Gericht ein Versäumnisurteil, nach dem jetzt Schadensersatz zu leisten ist.
Demnach muss Urmann gesamtschuldnerisch mit der Nachfolgegesellschaft Z9 sämtliche Kosten erstatten, die alle Abgemahnten für die Abwehr der falschen Anschuldigungen aufwenden mussten. Das Gericht gründet sein Urteil dabei vor allem auf die Feststellung, dass Urmanns Geschäftspraktiken eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt". Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
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