Amazon darf Auslieferungs-Drohnen in den USA nun doch testen

Amazon hat nun von der zuständigen Aufsichtsbehörde in den USA das offizielle Okay für erste Testflüge mit ihrer Auslieferungsdrohne erhalten. Die FAA genehmigt damit eine Testphase im Rahmen von Forschung und Entwicklung einer neuen Belieferung von Kleinpaketen.
Amazon, Drohne, Prime Air
Amazon
Ob der Online-Versandhändler sich aber über die nun erteilte Genehmigung überhaupt freuen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Denn das Problem sind die Auflagen, die die ehrgeizigen Pläne von Amazon eigentlich ad absurdum führen. Zwar dürfen Amazons unbemannte Drohnen nun starten. Sie müssen aber von einem Piloten in Sichtverbindung geflogen werden, das heißt, die Lenkung der Drohne darf nur erfolgen, solang ein Mensch an der Steuerung die Drohne noch sehen kann, und zwar auf Dauer und ohne Hilfsmittel.

Siehe auch: Behörde schiebt Drohnenplänen von Amazon und Co. einen Riegel vor

In dichten Wohngebieten wird die Auslieferung damit kaum funktionieren können. Zudem kann die Belieferung demnach auch nur tagsüber bei guten Sichtverhältnissen erfolgen und wäre damit keine Lösung, die zuverlässig 365 Tage im Jahr eingesetzt werden könnte.


Die Drohne darf außerdem die Flüghöhe von 400 Fuß, was etwa 120 Meter entspricht, nicht überschreiten.

Alle Vorgaben wurden in einem neuen Regelwerk zusammengefasst. Diese dürften aber regelmässig überarbeitet werden, da man laut der Behörde auf die Zusammenarbeit mit den kommerziellen Unternehmen setzt, schreibt die FAA. Dank einer guten Lobby hatte Amazon allerdings schon gute Vorarbeit geleistet, sodass diese Testflüge überhaupt möglich wurden. Auch andere Händler und Logistiker wie UPS liebäugeln mit einer Lieferung per Drohne.

Druck auf die Politik

Amazon hatte öffentlich gegen die hohen Auflagen protestiert und von einer technologiefeindlichen Umgebung in den USA gesprochen. Es hieß sogar, man werde die Drohnen in einem anderen Land testen - Amazon versuchte so erfolgreich Druck auf die Politik aufzubauen. Die FAA hatte letztendlich ihre Zertifizierungsansprüche in den letzten Monaten stark abgeändert. Erst durch die Regeländerung, die im vergangenen Monat in Kraft trat, sind die Einsätze für kommerzielle Zwecke erlaubt worden. Ohne diese ersten Schritte wären die Drohnen für die Auslieferung überhaupt nicht denkbar gewesen.

Mehr dazu: Drohnen von Amazon & Co. brauchen hochkomplexe Flugsicherheit
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