Verfahren gegen Silk Road-Betreiber:
Schuldig in allen Punkten

Der als Betreiber des Drogen-Handelsplatzes Silk Road angeklagte Ross Ulbricht wurde von einem Geschworenengericht für schuldig befunden - und zwar in allen Punkten, die die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen hatte. Die Verteidigung ging in eine recht aussichtslose Richtung und diente wohl nur dem Zweck, ein milderes Strafmaß herauszuholen.
Drogen, Tabletten, Pulver
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Auf dem Zettel der Anklage im US-Bundesstaat Kalifornien standen Straftaten wie Drogenhandel, der Betrieb einer kriminellen Unternehmung, Computersabotage, Geldwäsche und Betrug mit gefälschten Dokumenten. Allein der Schuldspruch in all diesen Punkten kann Ulbricht eine lebenslängliche Haftstrafe einbringen, da sich die einzelnen Punkte im US-Justizsystem aufsummieren.

Anhängig ist noch ein weiteres Verfahren wegen des Anheuerns eines Auftragsmörders. Dieses wird allerdings im US-Bundesstaat Maryland verhandelt. Hier dürfte der Ausgang auch keine wesentliche Rolle mehr spielen, da die Sache ohnehin schief ging. Denn der angebliche Auftragskiller war in Wirklichkeit ein Undercover-Polizist und Belege für die Tötung eines ehemaligen Silk Road-Mitarbeiters, für die 80.000 Dollar auf den Tisch gelegt wurde, täuschte man letztlich mit Fotos vor, auf denen Kunstblut die zentrale Rolle spielte.

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Ulbricht wurde für schuldig befunden, Silk Road seit dem Jahr 2010 betrieben zu haben, berichtete das US-Magazin The Daily Dot. 2013 wurde er letztlich in einer Bibliothek in San Francisco festgenommen - zu diesem Zeitpunkt soll er an einem Rechner noch als Administrator auf der Plattform eingeloggt gewesen sein.

Ist Ulbricht Dread Pirate Roberts?

Die Verteidigung stritt in dem Verfahren auch gar nicht ab, dass er etwas mit der Plattform zu tun hatte. Bestritten wurde allerdings, dass er hinter dem Pseudonym Dread Pirate Roberts (DPR) steckte, der als Kopf hinter dem Marktplatz gilt. "Der Fall wirft zu viele Fragen auf", sagte Ulbrichts Anwalt Joshua Dratel. Es würde einem regelrecht ins Gesicht springen, dass einige Taten Ulbricht untergeschoben werden sollen, für die vermutlich DPR verantwortlich ist.

Die Staatsanwaltschaft sah es aber durchaus als erwiesen an, dass der Angeklagte selbst DPR ist und warf dem Anwalt vor, hier lediglich Nebelkerzen zu zünden. Aber selbst wenn Ulbrichts Behauptung stimmen würde, dass er Silk Road zwar gründete, später aber an jemand anderen verkaufte, da ihm die Sache über den Kopf wuchs, würde dies nichts daran ändern, dass er die benannten Straftaten begangen hätte - nur eben zu einem früheren Zeitpunkt.

Insofern wäre die Argumentation der Verteidigung wohl eher der Schadensbegrenzung dienlich, um den Umfang der Schuld - und entsprechend das Strafmaß - zu reduzieren. Wie hoch letzteres nun ausfallen wird, muss der Richter nun nach der Entscheidung der Geschworenen entscheiden.

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