
Der so genannte E-Label Act sorgt dafür, dass die häufig sorgsam ausgearbeiteten Designs von Smartphones, Tablets und anderen Geräte nicht mehr durch die normierten Zeichen von Prüfbehörden und anderen Institutionen verunstaltet werden müssen. Die durch sie repräsentierten Informationen dürfen zukünftig auch in elektronischer Form auf dem Gerät gespeichert werden.
Der republikanische Senator Deb Fischer hatte die neue Regelung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Unterstützt wurde die Initiative natürlich von verschiedenen Lobbygruppen der Industrie, die ein Interesse daran haben, Produkte von störenden Aufdrucken zu befreien. Widerstände gab es letztlich auch nicht: Das Repräsentantenhaus hat den Gesetzesentwurf einfach durchgewunken und auch der Senat stimmte ohne weitere Diskussion für das Papier.
Sofort tritt die neue Regelung aber nicht in Kraft. Die Verbraucher können damit rechnen, dass ab dem Jahr 2016 deutlich weniger Logos in die durchgestylten Gehäuse ihrer Mobiltelefone eingraviert sind. Doch nicht nur die gestiegene Bedeutung des Designs war ein Argument für die Änderung der Gesetzeslage, sondern auch die Entwicklung des Marktes. Denn zunehmend kommen auch sehr kleine elektronische Systeme auf den Markt - wie aktuell beispielsweise immer mehr Smartwatch-Modelle. Bei diesen wird es immer schwieriger, die vorgeschrieben Kennzeichnungen sinnvoll aufzudrucken.
Gänzlich frei von zusätzlichen Logos werden die Geräte allerdings noch nicht daherkommen. Zumindest das CE-Logo wird weiterhin irgendwo angebracht werden müssen. Denn für dieses sind Regelungen in der Europäischen Union verantwortlich und in Brüssel hat man bisher noch keine Änderung der entsprechenden Richtlinien beschlossen.
2014-11-28T11:42:00+01:00Christian Kahle
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