Julias Pleasure: neue Porno-Abmahnwelle mit falscher Beschuldigung
Urheberrechtsverletzung. Das perfide dabei: Das Anschreiben wirkt seriös und ist rechtlich auf den ersten Blick glaubwürdig - aber weder die genannte Rechtsanwaltskanzlei noch die Filmfirma, geschweige dann die Rechtsverletzung existieren in der genannten Form, schreibt der Focus.
Dem Focus liegt ein Brief des angeblichen Anwalts vor.
Die Betrüger haben sich den Namen eines Anwalts aus Nottingham "geliehen" und bauen die Abmahnung so auf, dass sie den Betroffenen zunächst einmal Angst einflößt, um die Zahlung auszulösen.
Der gesamte Vorfall ist ausgedacht, die in dem Schreiben erwähnten Beweise sowie die Einschaltung eines Gerichts bestehen nicht. Der genannte Rechteinhaber xfun film Ltd. soll ebenfalls erfunden sein.
Der Nutzer von "Sucking Housewifes Reloaded - Julias Pleasure" soll dafür bezahlen, dass der Film im Internet geschaut wurde. Genannt werden Verstöße gegen das Urheberrecht aufgrund der Bereitstellung des Materials per Filesharing und des Downloads des Films. Zudem heißt es in dem Abmahnbrief, dass auch der Konsum des Pornofilmchens über "youporn.com oder x-hamster.com" zu unterlassen sei. Dabei hatte ein Gericht erst kürzlich klargestellt, dass es rechtlich unbedenklich ist, über solche Kanäle Pornos zu konsumieren.
Eine Rechtsanwaltskanzlei aus London fordert in dem Schreiben, das nun im großen Stil an Internetnutzer verschickt wird, eine Zahlung aufgrund einer Dem Focus liegt ein Brief des angeblichen Anwalts vor.
Komplett ausgedachter Betrug
Es handelt sich bei der Abmahnung um einen Betrug, der auf die Zahlung der Angemahnten hofft. Die im Schreiben zitierte Kanzlei Robert Barber London gibt es nach den Recherchen des Berliner Medienrechtsanwalts Johannes von Rüden, der im Auftrag von Focus geforscht hat, gar nicht.Die Betrüger haben sich den Namen eines Anwalts aus Nottingham "geliehen" und bauen die Abmahnung so auf, dass sie den Betroffenen zunächst einmal Angst einflößt, um die Zahlung auszulösen.
Der gesamte Vorfall ist ausgedacht, die in dem Schreiben erwähnten Beweise sowie die Einschaltung eines Gerichts bestehen nicht. Der genannte Rechteinhaber xfun film Ltd. soll ebenfalls erfunden sein.
Der Nutzer von "Sucking Housewifes Reloaded - Julias Pleasure" soll dafür bezahlen, dass der Film im Internet geschaut wurde. Genannt werden Verstöße gegen das Urheberrecht aufgrund der Bereitstellung des Materials per Filesharing und des Downloads des Films. Zudem heißt es in dem Abmahnbrief, dass auch der Konsum des Pornofilmchens über "youporn.com oder x-hamster.com" zu unterlassen sei. Dabei hatte ein Gericht erst kürzlich klargestellt, dass es rechtlich unbedenklich ist, über solche Kanäle Pornos zu konsumieren.
Nicht zahlen, nicht reagieren
Woher die Daten der angeschriebenen Nutzer indes stammen ist noch vollkommen unklar. Rechtsanwalt von Rüden geht im übrigen derzeit davon aus, dass die Abmahnwelle gerade erst beginnt und die Briefe erst in den kommenden Tagen ihre Adressaten erreichen. Wie viele Betroffene es gibt, ist daher noch nicht abzuschätzen. Der Ratschlag des Fachmanns heißt, nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten.
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