Allerdings sind diese bekanntermaßen leicht zu umgehen. Nutzer, die nicht den offiziellen DNS-Server ihres Providers verwenden, haben von der Maßnahme ohnehin nichts mitbekommen. Für alle anderen verbreiteten sich über die sozialen Netze und andere Kanäle im Laufe des Wochenendes sehr schnell alternative Möglichkeiten, auf die Streaming-Plattformen zuzugreifen. Anfangs wurden noch IP-Adressen verschickt, inzwischen sind die Seiten aber auch über die Domains Kinox.me, Kinox.tv, Movie4k.me und Movie4k.tv zu erreichen.
In dem Antrag des VAP wurde auch die Umsetzung von IP-Sperrungen gefordert. Diese konnten die Provider aber vermutlich nicht so schnell umsetzen wie eine Änderung des jeweiligen DNS-Eintrages. Aber auch im Fall, dass die direkten Adressen blockiert werden, dürfte es nicht lange dauern, bis alternative Verbindungen geschaltet werden. Nutzer, die über einen VPN-Tunnel ins Ausland verfügen, dürften ohnehin nicht besonders beeindruckt sein.
Es läuft hier also darauf hinaus, dass das Katz-und-Maus-Spiel zwischen der Medienindustrie und den Betreibern der Streaming-Portale erneut aufflammt. Die Provider prüfen derweil, ob sie den Rechtsstreit mit dem VAP in ein Hauptsache-Verfahren vor Gericht bringen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das den Einsatz von Websperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen nicht prinzipiell ausschloss, könnte allerdings dazu führen, dass dies wenig Erfolg verspricht.
2014-10-06T18:00:00+02:00Christian Kahle
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