Grooveshark: Sharing war nur Fassade - Musik kam nicht von Usern

Es ist eine der wohl letzten großen Auseinandersetzungen zwischen der Musikindustrie und den einst schnell aufstrebenden Musik-Sharing-Diensten: Die Plattform Grooveshark wurde jetzt vor einem US-Gericht tausender Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden.
Logo, Musik-Streaming, Grooveshark
Grooveshark
Damit dürfte den Dienst das gleiche Schicksal ereilen, wie es bereits bei Napster, Grokster, Kazaa und Limewire der Fall war. Es ist unwahrscheinlich, dass die Firma hinter der Plattform das Ende des Verfahrens lange überleben wird. Dabei hatten die Macher noch gehofft, mit rechtlichen Tricksereien einer Verurteilung zu entgehen.

Grooveshark funktionierte etwas anders, als die seinerzeit üblichen Filesharing-Dienste. Der Dienst vereinte eher einen Share-Hoster mit einem Verzeichnis-Portal. Die Idee bestand darin, dass außenstehende Nutzer Titel hochladen und so mit anderen Usern teilen. Die Betreiber versuchten sich dabei aus der juristischen Schusslinie zu ziehen, indem sie sich dem Anschein nach strikt an das US-Urheberrechtsgesetz DMCA hielten und Songs wieder von der Plattform entfernten, sobald der Rechteinhaber seine Ansprüche anmeldete.

Von wegen externe Uploads

Den Vertretern der Musikindustrie gelang es jedoch, interne Mitteilungen vorzulegen, die zeigten, was wirklich vor sich ging. Besonders bringt dies eine Aufforderung von Technikchef Joshua Greenberg an die Beschäftigten der Firma aus dem Jahr 2007 auf den Punkt: "Bitte teilt so viel Musik wie möglich von außerhalb des Büros und lasst eure Computer an, wann immer es geht", schrieb er damals.

Dazu sollten die Mitarbeiter auch möglichst viele MP3-Dateien aus anderen Quellen herunterladen und in ihren Grooveshark-Ordnern freigeben. "Einige von uns haben spezielle 'Seed-Points' aufgesetzt, die zehn- bis hunderttausende Dateien enthalten, aber wir können nicht alles allein machen...Es gibt keinen Grund, warum nicht JEDER im Unternehmen dazu in der Lage sein sollte und ich erwarte, dass es alle bis Montag auch so machen...WENN ICH BIS MONTAG KEINE E-MAIL VON DIR IM POSTFACH HABE; STEHST DU AUF MEINER OFFIZIELLEN SHIT-LISTE", so Greenberg weiter.

Während der Verhandlung hatten auch ehemalige Beschäftigte des Unternehmens ausgesagt, wie sie von ihren Vorgesetzten angetrieben wurden, die neuesten und angesagtesten Songs möglichst schnell scheinbar privat hochzuladen. Das sollte gewährleisten, dass Grooveshark bei den Nutzern als Dienst bekannt wird, bei dem stets die beste Auswahl an Musik zu finden ist.

So wuchs die Plattform schnell zu etwas heran, was den Vergleich mit den heutigen großen Streaming-Plattformen nicht zu scheuen brauchte - mit dem Unterschied allerdings, dass keine Lizenzen von den Rechteinhabern vorlagen. Auch der Versuch, Einnahmen zu generieren und einen Teil davon als Tantiemen an die Musiker abzuführen, änderte nichts daran, dass das Gericht die Schuld der Firma als erwiesen ansah. Nun geht es nur noch darum, welches Strafmaß Grooveshark aufgebrummt wird.

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