Uber: Frankfurter Gericht spricht deutschlandweites Verbot aus

Der Taxi-ähnliche Mitfahrdienst Uber hat einen Rückschlag erlitten, es ist der wohl schwerste bisher: Das Landgericht Frankfurt hat per einstweiliger Verfügung ein für das gesamte Bundesgebiet geltendes Verbot ausgesprochen. Dieses Mal wird sich das US-Unternehmen mit den drohenden Strafen schwertun, da pro Verstoß 250.000 Euro fällig werden.
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Uber

Etappensieg für Taxi-Gewerbe

Im Hin und Her rund um das Deutschland-Geschäft musste Uber einen herben Rückschlag erleiden. Denn wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, setzten sich die klassischen Taxi-Konkurrenten vor Gericht durch: Die Richter am Landgericht Frankfurt stellten einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz fest, da auch im Falle von Uber Personen gegen Entgelt befördert würden, aber keine entsprechende Genehmigung dafür vorliege.

Dass Uber "nur" als Vermittler auftritt, spielte für die Frankfurter Richter keine Rolle: Das Startup werde dabei zwar nicht direkt befördernd tätig, sei aber "als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen."

Für das bisher in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und Düsseldorf auftretende US-Unternehmen ist der Gang vor Gericht mittlerweile Alltag, auf lokaler Ebene gab es in den meisten Städten, die man bedient, ähnliche Verbotsinitiativen, die aber bisher (bzw. vorerst) zumeist abgewendet werden konnten.

250.000 Euro Strafe angedroht

Uber sprach dabei stets seinen Fahrern volle Unterstützung aus, die Androhung einer Strafe in Höhe einer Viertelmillion Euro ist jedoch eine neue Dimension - das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin etwa stellte einen Betrag von gerade einmal einem Zehntel der nun ausgesprochenen möglichen Strafe in Aussicht.

Bisher gab es auch keine Signale seitens Uber, dass man sich auch dieses Mal bereit erklärt, für etwaige Strafen aufzukommen. Dennoch will das Unternehmen nicht klein beigeben und hat wie zuvor angekündigt, rechtlich gegen die einstweilige Verfügung vorgehen zu wollen.
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