In der Klage des Börsenvereins ging es um den Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums: Dieser hatte über einen so genannten Affiliate-Link bei Amazon Schulbücher bezogen und dafür einen Rabatt erhalten. Das Unterrichtsmaterial, das wie alle anderen Bücher unter die Buchpreisbindung fällt, war für die Eltern dadurch etwas günstiger zu haben, da die Provision an den Schulförderverein zurückgereicht wurde.
"Unlauterer Wettbewerb"
Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer Pressemitteilung schreibt, kam das Gericht zur Überzeugung, dass "derlei Zahlungen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" sind. Hinzu kommt, dass "Provisionszahlungen eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz" darstellten.Das Gericht argumentierte (PDF zum Urteil), dass dieses Modell "eine unangemessene unsachliche Beeinflussung aufgrund sozialen Drucks" darstelle, da Eltern das Gefühl erhielten, die Bücher über den Förderverein kaufen zu müssen, da ansonsten der Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft entstehen könnte.
Der Börsenverein nutze die Gelegenheit und schoss gleich weitere Giftpfeile in Richtung Amazon ab: "Nicht zum ersten Mal macht der weltgrößte Online-Händler durch rechtswidriges Handeln von sich reden. Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon. Es ist unlauter, sich über sozialen Druck im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen", so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
2014-07-29T15:30:00+02:00Witold Pryjda
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