Auslegungssache
Problematisch ist dabei allerdings die Gesetzesauslegung. Denn nach dem neuen Recht können Verlage schon für das Setzen eines Links eine Lizenz einfordern - da laut Gesetzbegründung auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verlinkt wird und der Urheber oder Rechteverwalter frei sein muss, ob er dafür Geld verlangt oder nicht.Einige Gegner des Gesetzes sehen darin nur einen Versuch der Privilegierung von Staatsmedien und eine indirekte Zensur. Denn wenn nicht mehr frei auf Meinungsartikel, Berichte und Reportagen verlinkt werden kann, führe das zwangsläufig zu einer Einschränkung. Außerdem unterstellen einige Betroffene den Politikern, dass sie die Komplexität des Internets nicht begriffen und damit die Auswirkungen ihres Gesetzes auf die freie Kultur nicht bedacht haben. Die Diskussion läuft bereits seit dem ersten Entwurf zum Gesetz Anfang des Jahres auch auf europäischer Ebene.
Google-Steuer
Dazu wird auch Google in die Pflicht genommen. Denn wenn nicht nur wie in Deutschland nach dem Leistungsschutzrecht kleine Textsnippets zur Zahlung verpflichten, sondern auch Links, betrifft das nahezu alle Inhalte des Suchmaschinenanbieters. Alle Suchmaschinenanbieter sollen nun per Gesetz verpflichtet werden, Linzenzabgaben beziehungsweise pauschale Schadensersatzzahlungen zu leisten. LPI-Gegner sprechen daher auch spöttisch von der Google-Steuer. In Frankreich hatte Google übrigens einen ähnlichen Entwurf durch die freiwillige Zahlung einer Millionen-Summe abgewendet.Die neuen Vorgaben des LPI sehen zudem hohe Strafen vor - es heißt bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder bis zu sechs Jahre Haft seien durch das neue Gesetz geregelt.
Aktuell sind allerdings noch viele Fragen zu dem neuen Gesetz offen. Es wird daher vermutet, dass es ähnlich wie im vergangenen Jahr in Deutschland erst einmal die Gerichte beschäftigen wird.
2014-07-27T10:44:00+02:00Nadine Juliana Dressler
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen