Bürger sollen Recht auf ausreichend Bandbreite bekommen
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung auf die Beantwortung einer Anfrage ihrer Fraktion an die Bundesregierung. Aus diesem geht hervor, dass immer noch 1,7 Millionen von 8,7 Millionen Haushalten allein in Nordrhein-Westfalen keinen Zugang zu ausreichend schnellen Netzanbindungen haben. Die dabei definierte Basis-Versorgung wurde vor drei Jahren noch mit 6 Megabit pro Sekunde im Download festgesetzt, heute geht man bei den Grünen davon aus, dass es mindestens 16 Megabit pro Sekunde sein müssten.
Denn die Anforderungen ändern sich schnell. In den letzten Jahren zeichnete sich beispielsweise im Privatkunden-Bereich ein klarer Trend hin zum Video-Streaming ab. Um hier auch die HD-Nachfrage bedienen zu können, müssen ausreichend schnelle Anbindungen vorhanden sein. Noch drastischer ist die Lage allerdings für Unternehmen. Eine schnelle Internet-Anbindung ist für viele inzwischen eine absolute Standort-Voraussetzung. Wo das Netz nicht ausreichend ausgebaut ist, wird es entsprechend keine wirtschaftliche Weiterentwicklung geben.
Die Bundesregierung müsse daher schleunigst das Recht auf ausreichend Bandbreite im Telekommunikationsgesetz verankern. "Jeder, der einen schnellen Internetanschluss beantragt, sollte auch das Recht darauf haben", sagte Höhn der Zeitung. Dabei will sie auch nicht gelten lassen, dass der Netzausbau in bevölkerungsschwächeren Regionen nicht wirtschaftlich ist. "Die Post muss auch die Briefe auf jede Alm liefern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", so die Politikerin.
Höhn sieht durchaus ein, dass eine flächendeckende Breitband-Versorgung hohe Investitionen erfordert. Damit dies nicht bei jenen hängenbleibt, die in ländlichen Regionen leben, könnten die Kosten nach Vorstellung der Grünen auf alle Nutzer umgelegt werden - etwa durch einen Fond, in den alle Provider abhängig von ihrem Marktanteil einzahlen müssen und aus dem dann entsprechende Infrastruktur-Projekte gefördert werden.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag reagiert damit laut einem Bericht der Denn die Anforderungen ändern sich schnell. In den letzten Jahren zeichnete sich beispielsweise im Privatkunden-Bereich ein klarer Trend hin zum Video-Streaming ab. Um hier auch die HD-Nachfrage bedienen zu können, müssen ausreichend schnelle Anbindungen vorhanden sein. Noch drastischer ist die Lage allerdings für Unternehmen. Eine schnelle Internet-Anbindung ist für viele inzwischen eine absolute Standort-Voraussetzung. Wo das Netz nicht ausreichend ausgebaut ist, wird es entsprechend keine wirtschaftliche Weiterentwicklung geben.
Die Bundesregierung müsse daher schleunigst das Recht auf ausreichend Bandbreite im Telekommunikationsgesetz verankern. "Jeder, der einen schnellen Internetanschluss beantragt, sollte auch das Recht darauf haben", sagte Höhn der Zeitung. Dabei will sie auch nicht gelten lassen, dass der Netzausbau in bevölkerungsschwächeren Regionen nicht wirtschaftlich ist. "Die Post muss auch die Briefe auf jede Alm liefern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", so die Politikerin.
Höhn sieht durchaus ein, dass eine flächendeckende Breitband-Versorgung hohe Investitionen erfordert. Damit dies nicht bei jenen hängenbleibt, die in ländlichen Regionen leben, könnten die Kosten nach Vorstellung der Grünen auf alle Nutzer umgelegt werden - etwa durch einen Fond, in den alle Provider abhängig von ihrem Marktanteil einzahlen müssen und aus dem dann entsprechende Infrastruktur-Projekte gefördert werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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