Die so genannte Quellen-TKÜ steht dafür, dass Kommunikationsvorgänge bereits an ihrer Quelle, also auf dem Rechner einer Zielperson, abgefangen werden. So sollen auch Abhör-Maßnahmen erfolgreich sein, wenn verschlüsselte Verbindungen genutzt werden.
Das Verfassungsgericht setzte einem solchen Vorgehen im Rahmen des Urteils über die Online-Durchsuchung 2008 ein vorläufiges Ende. Damals wurde kritisiert, dass der Fernzugriff auf den Rechner nicht verfassungsgemäß ist, da die Behörden hier unkontrolliert Zugriff auf die privatesten Lebensbereiche nehmen können.
Verfassungs-Trojaner
Seither arbeitet das BKA an einer neuen Lösung. Das Ziel besteht darin, einen Trojaner zu entwickeln, der sich eng an die Vorgaben vom Verfassungsgericht hält. Dies bedeutet beispielsweise, dass wirklich nur Telekommunikations-Vorgänge mit der Software überwacht werden können.Solche Voraussetzungen hatten andere Staatstrojaner, die in der Zwischenzeit gefunden wurden, nicht erfüllt. Diese wiesen ein weitaus größeres Spektrum an Funktionen auf. Als dies bekannt wurde, konnten sie aufgrund des öffentlichen Drucks nicht mehr länger genutzt werden.
Das Unternehmen CSC ist einer der wichtigsten IT-Dienstleister des US-Geheimdienstes NSA. Im Zuge der Snowden-Veröffentlichungen gerieten daher deutsche Behörden zunehmend in die Kritik, wenn sie ausgerechnet mit dieser Firma zusammenarbeiten.
2014-07-14T12:58:00+02:00Christian Kahle
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