Bundesnetzagentur: Telekom muss Billig-Vorwahlen weiter gestatten

Viele Nutzer beschränken ihre Kosten für Telefongespräche heutzutage mit Flatrate-Angeboten. Wie die Bundesnetzagentur jetzt festlegt, müssen Telekom-Kunden trotzdem weiterhin die Möglichkeit haben, Preselection- und Call-by-Call-Dienste zu nutzen.

Die Vorvorwahl überlebt

Call-by-Call- und Preselection-Dienste waren früher eine weitverbreitete und beliebte Methode, bei bestimmten Gesprächen die Kosten teilweise deutlich zu senken. Vor allem bei Auslandsgesprächen und Telefonaten ins Mobilfunknetz konnte mithilfe der richtigen Angebote im Vergleich mit dem Standard-Telekom-Preis viel Geld gespart werden.

Seit dem anhaltenden Siegeszug von Flatrate-Angeboten und Co. fristen die sogenannten Vorvorwahlen zwar eher ein Nischendasein im Telekommunikationsmarkt. Trotzdem legt die Bundesnetzagentur jetzt fest, dass die Deutsche Telekom Festnetz-Endkunden auch weiterhin für Telefongespräche die Nutzung solcher Dienste ermöglichen muss.
Bundesnetzagentur in BonnBundesnetzagentur in Bonn

EU lässt sich überzeugen

Laut dem aktuellen Bericht von Golem hatte die EU eigentlich vorgesehen, die Möglichkeit zur Auswahl eines anderen Netzbetreibers in ganz Europa einheitlich aus der Regulierung zu streichen. Begründet wird diese Haltung damit, dass ausreichend Wettbewerb für eine natürliche Regulierung der Verbindungspreise sorgen würde.

Die Bundesnetzagentur hatte sich aber schon zu Begin der Beratung öffentlich gegen diese Pläne zur Deregulierung ausgesprochen. Eine Analyse des Marktes habe gezeigt, dass auch heute noch millionenfach Kunden Preselection- und Call-by-Call-Dienste nutzen. Insgesamt würden täglich 25 Millionen Minuten über solche Dienste abgewickelt.

In den nun abgeschlossenen Beratungen mit der EU konnte sich die Netzagentur offensichtlich mit ihrer Meinung durchsetzten, dass solche Dienste auch weiterhin im Kundeninteresse erhalten bleiben müssen. Allerdings gibt es bei der Regelung auch eine Ausnahme: Bei Großkunden der Telekom, die einen Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro generieren, wird die Möglichkeit Preselection- und Call-by-Call-Dienste zu nutzen beschränkt. In diesem Bereich sehe die Netzagentur "keine beträchtliche Marktmacht", die von dem ehemaligen Monopolisten ausgenutzt werden könnte.
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