Schutzgeld-Erpressung per DDoS:
Täter sind vor Gericht geständig

Eine Gruppe junger Männer soll das alte Prinzip der Schutzgeld-Erpressung in der digitalen Welt angewandt haben. Dafür stehen sie derzeit beim Landgericht Gießen vor dem Richter und haben sich in einer Stellungnahme zu den Taten bekannt, berichtet der Hessische Rundfunk.
In dem Fall geht es um 44 Online-Shops aus dem gesamten Bundesgebiet, die mit DDoS-Angriffen attackiert wurden. Dadurch wurden die Seiten zeitweise unerreichbar und mussten entsprechende Umsatzeinbußen hinnehmen. Die Betreiber der Angebote wurden anschließend zu Geldzahlungen erpresst, damit die Angriffe ein Ende haben.

Anklage und Geständnis zeichnen unterschiedliche Motivationen

Die Angreifer verlangten hier Beträge zwischen 100 und 500 Euro, die über anonyme Zahlungssysteme geleitet werden sollten. Die Staatsanwaltschaft kam aufgrund der Ermittlungen zu der Einschätzung, dass die Summen bewusst relativ niedrig gehalten wurden, um die betroffenen nicht in den Ruin zu treiben und sich eine beständige Einnahmequelle zu erhalten.

In ihrem Geständnis stellten die fünf Angeklagten die Sache allerdings etwas anders dar. Laut den Aussagen vor Gericht sei es ihnen nicht darum gegangen, durch ihre Taten ans große Geld zu kommen. Die Motivation habe vielmehr darin gelegen, Prestige unter den anderen Beteiligten zu erhalten. Hierfür spräche auch die Tatsache, dass sich die Angeklagten überhaupt nicht persönlich kannten, sondern sich nur in einschlägigen Foren miteinander kommunizierten. Vor Gericht sahen sie sich erstmals von Angesicht zu Angesicht.

Den Ermittlern der Polizei kam bei der Suche nach den Tätern die Nachlässigkeit eines Beteiligten zu Hilfe. Dieser hatte offenbar einmal schlicht vergessen, seine Anonymisierungs-Tools zu aktivieren. Als man ihn so identifiziert hatte, gelangen letztlich auch Rückschlüsse auf die anderen Beteiligten.

Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass zehn der erpressten Online-Shops den Zahlungsaufforderungen gefolgt sind. Insgesamt soll sich der Schaden, der durch das Lahmlegen der Webseiten entstanden ist, aber auf rund 180.000 Euro infolge der Umsatzeinbußen belaufen.


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