Folgenschwere Niederlage:
Patent-Trollen geht es nun an den Kragen

Das Oberste Gericht der USA hat jüngst nach einer entsprechenden Entscheidung ein härteres Vorgehen gegen so genannte Patent-Trolle auf den Weg gebracht und das zeigt inzwischen auch Wirkung. Ein Bezirksgericht hat nun auf dieser Basis eine "Troll-Klage" abgeschmettert.

Troll klagt, Troll zahlt

Mehr als das: Im Fall des kalifornischen Start-Ups FindTheBest (FTB), das von einem Patent-Troll namens Lumen View verklagt worden ist, hat die zuständige Richterin bestimmt, dass der Kläger alle dadurch entstanden Verfahrenskosten übernehmen muss. Deren genaue Höhe ist nicht bekannt, laut Ars Technica dürften es mindestens 200.000 Dollar sein.

Die Causa ist geradezu typisch für derartige "Patent-Profiteure": Die Suchmaschine FTB wurde von Lumen verklagt und der Troll forderte 50.000 Dollar an "Patent-Gebühren." Das ist ein verhältnismäßig geringer Betrag, der als Hintergrund hat, dass die Beklagten diesen lieber zahlen als sich auf einen langwierigen und teuren gerichtlichen Streit einzulassen.

An den Falschen geraten

Im Fall von FTB ließ sich der Troll aber mit dem Falschen ein, denn FTB-CEO Kevin O'Connor nahm die Klage wortwörtlich persönlich und stellte eine Million Dollar seines privaten Vermögens für Anwaltskosten und ähnliches beiseite. In anderen Worten: Statt zu ducken, ging FTB in die Gegenoffensive und das erfolgreich.

Ende 2013 "demontierte" Bezirksrichterin Denise Cote, bestärkt durch die höchstrichterliche Entscheidung, die Ansprüche bzw. Behauptungen von Lumen View und stellte fest, dass das "Patent" nicht mehr ist als eine Beschreibung eines allgemeinen Computer-Verfahrens. Vor allem reichte Cote die Kosten (erstmals) komplett an den Patent-Troll zurück, was auch das Ziel der Entscheidung des Supreme Court war.

Lumen hat zudem etliche andere "Abziehbild"-Klagen, die man sicherlich als so etwas wie "sanfte Erpressung" beschreiben kann, gegen andere Firmen eingereicht. Auch das war für Cote ein Beweis, dass hier keine ernsthaften Patentansprüche vorliegen, sondern eine "Raubtierstrategie" von Lumen, so Cote.

Maulkorberlass nicht (ansatzweise) gewährt

Der Patent-Troll wollte übrigens erreichen, dass FTB nicht öffentlich über diesen Fall sprechen darf ("Maulkorberlass"), auch das schmetterte das Gericht ab, da der Kläger "nicht einmal in der Nähe" derartiger Ansprüche gewesen sei.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:00 Uhr neon schildneon schild
Original Amazon-Preis
32,99
Im Preisvergleich ab
32,99
Blitzangebot-Preis
22,43
Ersparnis zu Amazon 32% oder 10,56
Im WinFuture Preisvergleich
Folgt uns auf Twitter
WinFuture bei Twitter
Interessante Artikel & Testberichte
WinFuture wird gehostet von Artfiles
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!