Polizei darf Podcastern nicht einfach die Pressefreiheit absprechen

Der Versuch der Polizei, Podcaster von der Pressefreiheit auszunehmen, ist nicht von Erfolg gekrönt. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg ordnete die Beschlagnahmung von Aufnahmegeräten und anderem Material im Umfeld eines Castor-Transportes als klar rechtswidrig ein.
Im November 2011 hatten sich die Macher von Metronaut auf den Weg ins Wendland gemacht, um das Geschehen vor Ort in ihrem Podcast zu dokumentieren. Dort beschlagnahmten Polizisten dann ihren VW-Bus mit der darin befindlichen Aufnahme- und Schnitt-Technik: Ein Audio-Mischpult, zwei Headsets, drei Mikrofone, zwei Audiorecorder und zwei Notebooks.

Illegaler Sender ohne Sendeanlage?

Die Maßnahme begründeten die Beamten damit, dass die Podcaster mit dieser Ausrüstung angeblich den Polizeifunk stören und gewalttägige Aktionen koordinieren könnten. Dabei störte es keineswegs, dass der Protokollschreiber der Polizei selbst feststellte: "Eine sendefähige Satellitenverbindung konnte ich am oder im Fahrzeug nicht feststellen" - denn, so hieß es weiter, es wäre problemlos möglich gewesen, eine solche anzuschließen.

Durch Spenden von Nutzern war es den Redakteuren zumindest möglich, nachträglich vor Gericht dagegen vorzugehen, dass die Polizei hier die Pressefreiheit schlicht ignoriert hat und sogar versuchte, die Berichterstattung in eine kriminelle Ecke zu stellen. Noch während der gestrigen Verhandlung hätte die Anwältin der Behörde versucht, die Redakteure möglichst dubios erscheinen zu lassen und klarzumachen, dass die Pressefreiheit für sie nicht gelte.

Dies ließ das Gericht nun aber nicht durchgehen und stellte einen schweren Grundrechtseingriff fest. Wenn die Beamten der Ansicht gewesen wären, dass von den Podcastern tatsächlich eine "gegenwärtige Gefahr" ausgehe, hätten diese zumindest technische Experten hinzuziehen müssen, die die Ausrüstung im Fahrzeug daraufhin überprüfen, ob mit ihnen die vermuteten Taten überhaupt möglich seien. So sei es auf jeden Fall ein rechtswidriger Einsatz gewesen - zumal die Ausrüstung erst drei Tage später wieder herausgegeben und die Berichterstattung somit stark erschwert wurde.
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