Neue Streaming-Abmahnungen bergen hohes Risiko für die Nutzer
mitteilte, hätten inzwischen drei ihrer Mandanten Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten. Darin wird ihnen vorgeworfen, durch Filesharing das Urheberrecht verletzt zu haben. Die Betroffenen hätten jedoch zugesichert, dass sie keineswegs solche Anwendungen nutzen. Allerdings hätten sie die beschriebenen Inhalte über einen Streaming-Dienst angeschaut.
Bei den fraglichen Angeboten geht es um solche wie Cuevana.tv und Popcorn Time. Diese wirken auf den ersten Blick wie herkömmliche Streaming-Dienste. Unter der Haube sorgt allerdings die BitTorrent-Technologie dafür, dass die Nutzer die benötigten Daten auf ihre Endgeräte geladen bekommen - und bietet die Informationen natürlich auch gleich wieder zum Upload an.
Entsprechend kann an dieser Stelle kein Vergleich zu den RedTube-Abmahnungen angestellt werden, die einige Fragen aufgeworfen hatten. Denn dort handelt es sich um einen echten Streaming-Dienst, bei dem die Daten nicht wiederum zu anderen hochgeladen werden. Diese Art der Nutzung ist nicht zwingend unrechtmäßig.
Grundsätzlich könnte man nun annehmen, dass die Abmahner hier erfolgreich sein werden, denn beim Filesharing ist die Faktenlage eigentlich geklärt. Allerdings könnte die Gestaltung der genutzten Services eine Hintertür offenlassen. Denn das Urheberrecht sanktioniert die Verwendung offensichtlich illegaler Quellen - was in diesem Fall nicht so eindeutig ist, wenn man die zugrundeliegende Technik nicht kennt. Trotzdem sollte man von nun an Vorsicht walten lassen, was diese Services angeht, die es teils auch als Apps für Smartphones gibt.
Wie die Kanzlei GGR Rechtsanwälte Bei den fraglichen Angeboten geht es um solche wie Cuevana.tv und Popcorn Time. Diese wirken auf den ersten Blick wie herkömmliche Streaming-Dienste. Unter der Haube sorgt allerdings die BitTorrent-Technologie dafür, dass die Nutzer die benötigten Daten auf ihre Endgeräte geladen bekommen - und bietet die Informationen natürlich auch gleich wieder zum Upload an.
Entsprechend kann an dieser Stelle kein Vergleich zu den RedTube-Abmahnungen angestellt werden, die einige Fragen aufgeworfen hatten. Denn dort handelt es sich um einen echten Streaming-Dienst, bei dem die Daten nicht wiederum zu anderen hochgeladen werden. Diese Art der Nutzung ist nicht zwingend unrechtmäßig.
Abmahnung bezieht sich aufs Filesharing
Im vorliegenden Fall wird dies auch aus den Anwaltsschreiben deutlich. "Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die Dateien Dritten via Torrent zum Download angeboten habe. Waldorf Frommer sprechen auch nicht von einer Streaming Abmahnung. Bei der Abmahnung handelt es sich um die Standard-Filesharing-Abmahnung", erklärte GGR.Grundsätzlich könnte man nun annehmen, dass die Abmahner hier erfolgreich sein werden, denn beim Filesharing ist die Faktenlage eigentlich geklärt. Allerdings könnte die Gestaltung der genutzten Services eine Hintertür offenlassen. Denn das Urheberrecht sanktioniert die Verwendung offensichtlich illegaler Quellen - was in diesem Fall nicht so eindeutig ist, wenn man die zugrundeliegende Technik nicht kennt. Trotzdem sollte man von nun an Vorsicht walten lassen, was diese Services angeht, die es teils auch als Apps für Smartphones gibt.
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