EU-Kommission will gegen In-App-Abzocke vorgehen
Schutz für Smartphone- und Tablet-Kids
Für EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica sind es vor allem Kinder, die vor der Kostenfalle "In-App-Kauf" geschützt werden müssen. Dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, zeigt auch die Entwicklung des gesamten App-Marktes. Hier werden in den nächsten fünf Jahren Umsätze von bis zu 63 Milliarden Euro erwartet.Verbraucherkommissar Mimica sieht bei den Gratis-Apps, die sich durch In-App-Verkäufe finanzieren, vor allem ein Problem: Viel zu selten ist beim Download ersichtlich, welche Kosten auf den Nutzer zukommen, wenn sie die App wirklich nutzen wollen. EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica "Wir stellen immer häufiger fest, dass App-Anbieter Verbraucher durch das sogenannte Freemium-Modell zu ködern versuchen", sagt der oberste Verbraucherschützer der EU im Interview mit der Welt. Das betreffe vor allem auch die Apps, die bevorzugt von Kindern genutzt werden. Diese könnten aber häufig nicht abwägen, welche Kosten durch "einfache Klicks" entstehen.
Zielobjekt: Ahnungslose
Für Neven Mimica sind es vor allem fiese Beispiele wie "Wenn du nicht zahlst, stirbt das Tier", die zeigen, wie App-Entwickler Kinder ganz bewusst unter Druck setzen, um sie zu In-App-Käufen zu bewegen. Mimica betont, dass das Freemium-Modell bei "verantwortungsvollem Umgang" keine Gefahren berge. Kinder hätten aber einfach oft nicht das nötige Urteilsvermögen, um "die eingebauten Fallstricke" zu erkennen.Für den EU-Kommissar ist es deshalb wichtig, die App-Entwickler dazu zu verpflichten, die Nutzungsbedingungen der App für alle ersichtlich zu machen. So müssten vor dem Download in "verständlicher Sprache" Hinweise zu den App-Inhalten, den Kostenpunkten, den Zahlungsmöglichkeiten und einer möglichen Vertragsdauer gegeben werden.
Konkrete rechtliche Schritte bleiben aus
Nach den deutlichen Worten, die der EU-Verbraucherkommissar findet, folgt für viele Kritiker der zweifelhaften In-App-Praxis aber auch gleich die Ernüchterung. Vorerst wolle man laut Mimica darauf setzen, dass Verhandlungen mit Industrievertretern zu einer freiwilligen Abkehr von solchen Methoden führen. Erst, wenn dies "nicht den gewünschten Erfolg bringt", wolle man darüber nachdenken, welche rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen.
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