Zalando klagt wegen kritischer RTL-Reportage

Der Online-Händler Zalando will wegen des kritischen Berichts einer investigativen Reporterin des Privatsenders RTL wegen des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vor Gericht gehen.
Versand, E-Commerce, Lager
Axisadman (CC BY-SA 3.0)
Die Journalistin hatte drei Monate lang bei dem Unternehmen im Lager gearbeitet. In dieser Zeit sammelte sie Erfahrungen über die Arbeitsbedingungen und filmte mit versteckter Kamera. Sie berichtete von massivem Druck seitens der Vorgesetzten, die die Beschäftigten bis an die gesundheitlichen Grenzen bringe. Stimmen ihre Aussagen, würde in dem Unternehmen klar gegen das Arbeitsrecht verstoßen.

Ende März flog sie allerdings auf. Es sei zu einem Polizeieinsatz und einer Anzeige seitens des Unternehmens gekommen. "Diese Anzeige halten wir aufrecht. Wir müssen verhindern, dass unsere Prozesse und Systeme, die wir zum Teil auch selbst entwickelt haben, irgendwo auf Film verfügbar sind", erklärte Boris Radke, Sprecher des Online-Händlers nun gegenüber dem Handelsblatt.

Zum Inhalt des Beitrags äußerte sich das Unternehmen nicht. Dies begründet man mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit der Reporterin, die noch anhängig sei. Diese hatte sie in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Verdi eingereicht. Zwar strebe sie keine Weiterbeschäftigung oder Abfindungszahlungen für die Kündigung ihres Arbeitsvertrages an, es gehe aber um das Prinzip. Denn Zalando hatte ihr offenbar gekündigt, weil sie Informationen über die schlechten Arbeitsbedingungen veröffentlichte - dies dürfe nicht sein.

Zalando kritisiert Recherche-Methoden

Das Unternehmen beklagte unter dessen die Recherche-Methoden. Denn seitens des Senders RTL habe es bis zur Ausstrahlung des Beitrages keine Anfrage gegeben, die der Firma die Möglichkeit gegeben hätte, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. RTL stellt dies anders dar: Die Firma habe nicht geantwortet.

Die Reporterin hatte unter anderem berichtet, dass die Beschäftigten unter einem enormen Druck stünden. So sei es im Lager "generell unerwünscht", dass sich die Mitarbeiter hinsetzen - auch wenn sie gerade keinen Auftrag abzuarbeiten haben. Als sie wegen der anstrengenden Arbeit einen Kreislauf-Zusammenbruch erlitt, soll es seitens der Vorgesetzten statt medizinischer Versorgung eine Verzichtserklärung gegeben haben.
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