Ericsson stolpert unwissend in einen Korruptionsfall

Der schwedische Netzwerkausrüster Ericsson soll durch Korruption an Aufträge in Griechenland gekommen sein. Entsprechende Informationen sollen nun laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen.
Geld, Feuer, Brennen
k.a.
Demnach habe ein schwedischer Radiosender aktuell über einen Fall aus dem Jahr 1999 berichtet, der sich auf Informationen von einem ehemaligen Mitarbeiter des Konzerns stützt. Das Unternehmen soll damals 13 Millionen Euro an einen Handelsvertreter gezahlt haben. Dessen Aufgabe habe darin bestanden, sicherzustellen, dass ein bestimmter Auftrag an die Schweden geht. Er habe daraufhin das Geld eingesetzt, um Politiker, Generäle und andere hochrangige Staatsvertreter in Griechenland zu bestechen.

In dem Auftrag ging es um die Lieferung von Radarsystemen des Typs "Erieye", die auf Flugzeugen montiert und zur Luftüberwachung eingesetzt werden. Das Bestellvolumen des griechischen Militärs lag in dem Fall bei rund 550 Millionen Euro. Hergestellt wurde das System seinerzeit von der Sparte Ericsson Microwave Systems, die inzwischen an Saab verkauft wurde.

Ericsson weiß nicht, was passiert ist

"Uns ist bekannt, dass eine Zahlung an den Vertreter geleistet wurde, wir wissen aber nicht, was anschließend mit dem Geld passiert ist. Wir hoffen, dass das Geld nicht für Bestechungen eingesetzt wurde, können dies aber nicht genau sagen", hieß es in einer Stellungnahme Ericssons. Für Korruption bringe man "Null Toleranz" auf.

Wie das Unternehmen weiter ausführte, habe man zum fraglichen Zeitpunkt durchaus Handelsvertreter mit Geschäften beauftragt. Davon habe man aber schon vor einiger Zeit Abstand genommen, weil deren System nicht transparent genug war.

Laut dem Bericht will sich auch der für Korruptionsfälle zuständige Staatsanwalt in Schweden die Sache ansehen. Bei seinen Kollegen in Griechenland habe er bereits um die Übermittlung weitergehender Informationen gebeten. Allerdings, so räumte er ein, interessieren ihn eigentlich nur Fälle, die nach dem 1. Juli 2004 geschehen sind. Sollte die fragliche Angelegenheit tatsächlich auf das Jahr 1999 beschränkt sein, wären die Verjährungsfristen immerhin längst abgelaufen.
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