GEMA verbucht Erfolg gegen Usenet-Anbieter
GEMA sieht Ausweitung der Betreiber-Verantwortung
Die Rechtsabteilung der Verwertungsgesellschaft sieht in der Entscheidung des Hamburger Gerichts eine substantielle Ausweitung der Haftung von Zugangsdiensten. Nicht nur die explizite Herausstellung und Bewerbung illegaler Nutzungsmöglichkeiten eines Angebotes könne eine Verantwortlichkeit begründen. Auch die Ausgestaltung des Angebotes kann bereits genügen, um besondere Verpflichtungen der Dienstbetreiber gegenüber den Rechteinhabern auszulösen, hieß es.Dies gilt laut der Begründung insbesondere, wenn das fragliche Angebot anonym ist, kommerzielle Zwecke verfolgt werden, bestimmte Werke mit einer speziellen Zugangssoftware gezielt aufgefunden werden können und das Angebot insgesamt klar auf den Download geschützter Werke ausgerichtet ist. In einem solchen Fall ist der Dienstbetreiber laut der Verfügung in der Pflicht, die von ihm geschaffene Gefahr für eine illegale Nutzung zu beseitigen. Die erwartbaren Gegenmaßnahmen reichen dabei vom Einsatz einer geeigneten Filter-Software bis notfalls sogar zur Schließung des Dienstes.
Nach den zuvor bereits ergangenen Verfügungen hatte Aviteo sein Angebot zwar bereits umgestaltet, nach Ansicht der GEMA aber nicht genug dafür getan, weitere Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden. Daher wurde ein weitergehender Antrag ans Gericht gestellt, dem nun stattgegeben wurde. Allerdings handelt es sich hier noch nicht um ein Urteil aus einem Hauptsache-Verfahren und auch nur um eine Entscheidung eines Landgerichtes, das dafür bekannt ist, vorschnell zu Gunsten von Rechteinhabern zu agieren. Daher bliebe letztlich abzuwarten, wie sich höhere Instanzen im Detail positionieren.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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