Leaker-Mail-Konto: Microsoft verteidigt den Zugriff

In der Nacht auf gestern ist Microsoft ein Schlag gegen einen bekannten Leaker gelungen, dabei handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter. Microsoft hat dabei aber eigenmächtig auf dessen Hotmail-Konto zugegriffen.
Windows 7, Screenshot, WinUnleaked
WinUnleaked
Microsoft hat in den vergangenen Monaten und Jahren seinen Konkurrenten Google in der "Scroogled"-Kampagne kritisiert und dem Suchmaschinenriesen vorgeworfen, die Mails seiner Kunden auszuschnüffeln. Bei der Jagd nach einer Leak-Quelle hat man aber selbst genau das getan und von sich aus auf das Hotmail-Konto des französischen Bloggers Canouna (von WinUnleaked.TK) zugegriffen.

Siehe auch: Windows 8 Leaks - Ex-Microsoft-Mitarbeiter verhaftet

Microsoft hat diese Praxis verteidigt, gleichzeitig aber angekündigt, künftig in solchen Fällen strenger und transparenter vorgehen zu wollen. Wie Re/code berichtet, argumentiert das Redmonder Unternehmen aktuell, dass man über die Nutzungsbedingen von Hotmail bzw. Outlook.com das Recht dazu habe.

Dort ist ein Zugriff nicht nur nach richterlichen Anweisungen, sondern auch für Microsoft-interne Vorgänge vorgesehen, etwa zum Schutz der Kunden und Angestellten sowie der Rechte und des Eigentums. Solche Vorgaben sind nicht ungewöhnlich, Google und Yahoo haben ähnliche Formulierungen in ihren Nutzungsbedingen.

Antrag auf "Selbstdurchsuchung" ist nicht möglich

Microsoft Chef-Justiziar John Frank erläutert den Vorgang in einem Statement und schreibt, dass man das Recht dazu habe, darauf aber nur im äußersten Einzel- und Notfall zurückgreife. Laut Frank habe man auch gar keine Möglichkeit gehabt, sich einen entsprechenden richterlichen Beschluss zu holen, da ein Unternehmen bei einem Gericht nicht den Antrag stellen kann, sich selbst zu durchsuchen. In anderen Worten: Hätte das rechtliche Prozedere eine derartige "Selbstdurchsuchung" erlaubt, dann hätte man sich diese Erlaubnis auch geholt.

Dennoch will Microsoft künftig sein Vorgehen für solche Fälle optimieren: Laut John Frank werde man ein separates Juristen-Team einsetzen, das zu jenem hinzukommt, das die Untersuchung durchführt. Das (neue) zweite Team soll dann entscheiden, ob man eine Durchsuchung beantragen soll. Die Entscheidung soll dann außer Haus fallen, da die Beweise einem externen Anwalt, einem ehemaligen US-Bundesrichter, vorgelegt werden, bevor man weitere Schritte durchführt.
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