Gema & Co.: Milliarden-Forderung an Handyanbieter
Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel hat man seitens der ZPÜ vor einiger Zeit ein Schreiben an die höchsten Vertreter der großen Unternehmen der Branche geschickt: An Tim Cook von Apple, Kwon Oh Hyun von Samsung und Larry Page, einen der Gründer von Google. Aber auch die Konzernchefs von Sony, Nokia, Microsoft Motorola und Huawei stehen auf der Liste der Empfänger.
Die ZPÜ, die mehrere deutsche Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Wort vertritt, verlangt in dem Schreiben die Zahlung von Urheberabgaben, die weit über das hinausgehen, was bisher gefordert wurde. Für die meisten modernen Smartphones sollen beispielsweise 36 Euro pro verkauftem Gerät abgeführt werden. Bei Modellen mit weniger als 8 Gigabyte Speicherplatz sind es 16 Euro und 12 Euro für Mobiltelefone ohne Touchscreen.
Die Forderungen summieren sich damit auf rund 700 Millionen Euro im Jahr. Gezahlt werden soll rückwirkend ab 2011. Die Drohung, jetzt vor Gericht zu ziehen, kommt unter anderem daher, weil ansonsten demnächst Verjährungsfristen zum Tragen kommen würden.
Die ZPÜ sieht Smartphones als geeignete Geräte an, mit denen sich die Nutzer Kopien von Inhalten anfertigen können. Die zugrundeliegende Regelung kommt noch aus einer Zeit, in der entsprechende Zahlungen auf verkaufte Leer-Kassetten abgeführt werden mussten, um private Musik-Kopien abzugelten. Inzwischen werden die Abgaben auch auf zahlreiche andere Geräte fällig: Drucker, Festplatten, USB-Sticks und Computer fallen darunter.
Die nun geforderten Abgaben für Smartphones wären allerdings sogar bedeutend höher angesetzt, als es bei einem PC der Fall ist. Hier müssen die Hersteller 13,19 Euro pro Gerät zahlen - meist sogar weniger, wenn Gesamtverträge zum Tragen kommen oder die Rechner gar an Geschäftskunden verkauft werden.
Laut einem Die ZPÜ, die mehrere deutsche Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Wort vertritt, verlangt in dem Schreiben die Zahlung von Urheberabgaben, die weit über das hinausgehen, was bisher gefordert wurde. Für die meisten modernen Smartphones sollen beispielsweise 36 Euro pro verkauftem Gerät abgeführt werden. Bei Modellen mit weniger als 8 Gigabyte Speicherplatz sind es 16 Euro und 12 Euro für Mobiltelefone ohne Touchscreen.
Die Forderungen summieren sich damit auf rund 700 Millionen Euro im Jahr. Gezahlt werden soll rückwirkend ab 2011. Die Drohung, jetzt vor Gericht zu ziehen, kommt unter anderem daher, weil ansonsten demnächst Verjährungsfristen zum Tragen kommen würden.
Die ZPÜ sieht Smartphones als geeignete Geräte an, mit denen sich die Nutzer Kopien von Inhalten anfertigen können. Die zugrundeliegende Regelung kommt noch aus einer Zeit, in der entsprechende Zahlungen auf verkaufte Leer-Kassetten abgeführt werden mussten, um private Musik-Kopien abzugelten. Inzwischen werden die Abgaben auch auf zahlreiche andere Geräte fällig: Drucker, Festplatten, USB-Sticks und Computer fallen darunter.
Die nun geforderten Abgaben für Smartphones wären allerdings sogar bedeutend höher angesetzt, als es bei einem PC der Fall ist. Hier müssen die Hersteller 13,19 Euro pro Gerät zahlen - meist sogar weniger, wenn Gesamtverträge zum Tragen kommen oder die Rechner gar an Geschäftskunden verkauft werden.
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