CDU: Kein Grundrecht auf Kinderpornografie
Tagesordnung kam.
So scheint in der SPD die Unterstützung für die Ausweitung der anlasslosen Überwachung zu schwinden. Die sozialdemokratische Abgeordnete Christina Kampmann erklärte, dass es ihrer Ansicht nach keine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben könne. Denn diese sei in ihrem Kern bereits nicht mit den Grundrechten in Einklang zu bringen. Sie räumte zwar ein, dass dies so im entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht ausgeführt ist, doch hofft sie auf eine entsprechende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der gerade die zugrundeliegende EU-Richtlinie prüft.
Patrick Sensburg von der CDU warf den Überwachungsgegnern hingegen vor, aus ideologischen Gründen Kinder in Gefahr zu bringen. Bei der Opposition herrsche insbesondere keine Klarheit darüber, "dass es kein Grundrecht auf das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet gibt", so Sensburg.
Er versuchte weiter für die Überwachungsmethode zu werben, indem er einerseits betonte, dass die Informationen für den Kampf gegen "schwerste Kriminalität" eingesetzt werden sollten. Andererseits handle es sich lediglich um die Verkehrsdaten von Kommunikations-Vorgängen und nicht um die Inhalte - obwohl unter Kennern der Problematik schon lange klar ist, dass die Metadaten sogar tiefergreifende Informationen über eine Person verraten können, als die Inhalte selbst.
Seitens der CSU kam Volker Ullrich zu Wort, der den Staat in der Pflicht sieht, alle Mittel auszuschöpfen, um gegen Kriminalität vorzugehen. Da der Begriff Vorratsdatenspeicherung inzwischen in breiten Teilen der Bevölkerung negativ vorbelastet ist, versuchte Ullrich auch eine weniger aufregend klingende Bezeichnung in den Raum zu stellen. Diesmal handelte es sich um "private Vorsorgespeicherung".
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist ein erneuter Vorstoß zur Einführung einer Speicherung des gesamten Kommunikations-Verhaltens der Bevölkerung zwar vorgesehen - Einigkeit scheint zwischen den Partnern in der Praxis aber keinesfalls zu herrschen. Das zeigte sich in der Debatte, die auf Grundlage zweier Anträge der Grünen und der Linken auf die So scheint in der SPD die Unterstützung für die Ausweitung der anlasslosen Überwachung zu schwinden. Die sozialdemokratische Abgeordnete Christina Kampmann erklärte, dass es ihrer Ansicht nach keine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben könne. Denn diese sei in ihrem Kern bereits nicht mit den Grundrechten in Einklang zu bringen. Sie räumte zwar ein, dass dies so im entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht ausgeführt ist, doch hofft sie auf eine entsprechende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der gerade die zugrundeliegende EU-Richtlinie prüft.
Patrick Sensburg von der CDU warf den Überwachungsgegnern hingegen vor, aus ideologischen Gründen Kinder in Gefahr zu bringen. Bei der Opposition herrsche insbesondere keine Klarheit darüber, "dass es kein Grundrecht auf das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet gibt", so Sensburg.
Er versuchte weiter für die Überwachungsmethode zu werben, indem er einerseits betonte, dass die Informationen für den Kampf gegen "schwerste Kriminalität" eingesetzt werden sollten. Andererseits handle es sich lediglich um die Verkehrsdaten von Kommunikations-Vorgängen und nicht um die Inhalte - obwohl unter Kennern der Problematik schon lange klar ist, dass die Metadaten sogar tiefergreifende Informationen über eine Person verraten können, als die Inhalte selbst.
Seitens der CSU kam Volker Ullrich zu Wort, der den Staat in der Pflicht sieht, alle Mittel auszuschöpfen, um gegen Kriminalität vorzugehen. Da der Begriff Vorratsdatenspeicherung inzwischen in breiten Teilen der Bevölkerung negativ vorbelastet ist, versuchte Ullrich auch eine weniger aufregend klingende Bezeichnung in den Raum zu stellen. Diesmal handelte es sich um "private Vorsorgespeicherung".
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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