Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2010 zurück: Damals klagte BREIN gegen Ziggo, den größten Internet-Provider des Landes. Man wollte den ISP zwingen, dass dieser den Zugang zu The Pirate Bay blockiert. An die Seite von Ziggo stellte sich wenig später ein zweiter Provider namens XS4ALL.
In erster Instanz bekam BREIN aber Recht, dagegen gingen die Internet-Anbieter aber in Berufung. Sie argumentierten, dass die Blockade nicht effektiv sei und dass dadurch den Kunden der freie Zugang zu Informationen verwehrt werde.
Das Den Haager Gericht schloss sich der Argumentation von Ziggo und XS4ALL an: Demnach sei eine TPB-Blockade unverhältnismäßig und ineffektiv, belegt wurde das durch zwei Studien, in denen u. a. festgestellt wurde, dass eine Sperre von The Pirate Bay keinen messbaren Einfluss auf den BitTorrent-Traffic gehabt habe. Das Gericht hatte auch Bedenken in Bezug auf den Markt bzw. den Wettbewerb und urteilte, dass die Blockademaßnahmen das "freie Unternehmertum" der Internet-Provider schädigten.
Die Blockade-Anordnung wurde damit für unrechtmäßig erklärt (vorerst nur für die beiden genannten ISPs, weitere Berufungsverfahren sind noch ausständig). BREIN muss nun die Verfahrenskosten übernehmen, das sind immerhin 326.000 Euro. Ziggo und XS4ALL lobten die Entscheidung naturgemäß, von BREIN liegt bisher keine Stellungnahme vor.
2014-01-28T13:59:00+01:00Witold Pryjda
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