Zwischen drei und zehn Euro pro Monat kostet eine entsprechende Versicherung, die vielen Nutzern beim Kauf eines mehrere hundert Euro teuren Smartphones durchaus sinnvoll erscheint. Doch gibt es einen Schaden zu beklagen, lässt auch der Ärger über die Versicherung in vielen Fällen nicht lange auf sich warten. Denn die zahlt bei Diebstahl oder Defekt entweder gar nichts oder nicht in bar. Statt dessen wird den Geschädigten häufig nur ein ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät angeboten.
Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Bei einer Reparatur werden die Kosten hingegen meist übernommen. Allerdings werden viele Handybesitzer hier meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten. Geht das Gerät nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der Versicherungsschutz immer weniger, so die Verbraucherschützer.
Während in den Verkaufsgesprächen oft ein Rundum-Sorglos-Paket suggeriert wird, sieht es im Kleingedruckten oft anders aus. Die Liste von Ausschlüssen beim vermeintlichen Handyschutz ist lang: Wird ein Gerät beispielsweise geklaut, zahlt die Versicherung nur, wenn das wertvolle Smartphone unterwegs sicher verwahrt wurde. Extra Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer meist selbst für den Schaden aufkommen. Ausfälle wegen Nässe werden nur ausgeglichen, wenn Smartphone oder Tablet ins Wasser gefallen sind, aber nicht, wenn man sie irgendwo im Regen liegen gelassen hat.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt im Allgemeinen besser auf die zusätzliche Versicherung zu verzichten. Statt dessen sollte man das Geld für die Versicherungsbeiträge zur Seite legen, um sich im schlimmsten Fall einfach ein neues Gerät kaufen zu können. Wer dennoch einen Versicherungsschutz möchte, sollte nicht nur prüfen, was im Kleingedruckten steht, sondern auch nachsehen, welche Fälle bereits durch die eigene Hausratsversicherung abgedeckt werden.
2014-01-27T16:17:00+01:00Christian Kahle
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