Hotelportal HRS muss Bestpreisklausel abschaffen

Das Bundeskartellamt hat dem großen Hotelbuchungsportal HRS untersagt, die so genannten Bestpreisklauseln in Verträgen festzulegen. Laut den Wettbewerbshütern seien derartige Klauseln nur auf den ersten Blick für den Kunden von Vorteil.
Hotels, HRS, Buchungsportal
HRS
Auf dem deutschen Buchungsportal HRS (Hotel Reservation Service) können Kunden immer wieder zahlreiche besonders günstige Zimmer finden. Aber eben nur dort, da HRS in den Verträgen mit Partnern aus dem Hotelgewerbe sich eine klare und strenge Exklusivität sichert.

Hoteliers müssen nämlich eine Bestpreisklausel unterschreiben, diese verbietet es ihnen, bei anderen Anbietern dieser Art oder auch an der eigenen Rezeption bessere Preise anzubieten. Doch das ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes letztlich ein Nachteil für den Kunden, da diese Exklusivität einen echten oder fairen Preiskampf verhindert.

Wie das Handelsblatt berichtet, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dass derartige Vertragspunkte nicht nur den Wettbewerb zwischen den Buchungsportalen verhinderten, sondern dass dadurch auch der Markteintritt neuer Anbieter "erheblich" erschwert werde.

Deshalb haben die Bonner Kartellhüter es HRS nun untersagt, deutschen Hotelbetreibern derartige Passagen vorzuschreiben. Das Portal hat bis zum 1. März des nächsten Jahres Zeit, die Entscheidung umzusetzen, das Kölner Unternehmen kann allerdings dagegen beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde einlegen.

Vorerst gilt dieses Verbot nur für HRS, allerdings laufen bereits Verfahren gegen die Konkurrenten Expedia und Booking.com, auch diese arbeiten mit ähnlichen Methoden, es ist deshalb zu erwarten, dass es auch hier vergleichbare Entscheidungen geben wird. Hotelbetreiber begrüßten das natürlich, der Hamburger Eugen Block bezeichnete das Ende der Bestpreisklausel in der Welt als "lange erwartetes Weihnachtsgeschenk."
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