YouTube: Livestreaming für alle (außer Deutsche)
Creators-Blog hat das Streaming-Portal YouTube bekannt gegeben, dass man die Live-Video-Funktion deutlich ausweitet und nun die Einschränkungen im Hinblick auf die Größe des Kanals fallen lässt.
Bislang war eine der Voraussetzungen, dass man eine genügend große Abonnenten-Zahl aufweist, zudem musste das Konto telefonisch verifiziert werden und "einwandfreien Ruf" haben bzw. "unbescholten" sein. Letzteres betrifft Urheberrechtsrichtlinien, laut den "Good Standing"-Vorgaben dürfen keine Copyright-Beschwerden vorliegen, auch darf ein Nutzer keine von Content-ID weltweit gesperrten Videos in seinem Kanal haben.
Auch jetzt muss der "gute Ruf" gegeben sein, auch die Verifizierung (per Anruf oder SMS) bleibt bestehen. Die größte Hürde, nämlich die Abonnenten-Zahl, fällt hingegen weg.
Für Nutzer aus Deutschland ändert sich hingegen nichts: Wie Heise hinweist, verhindert der "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien", kurz Rundfunkstaatsvertrag, hierzulande nämlich eine Live-Übertragung. In Deutschland wäre für einen derartigen Livestream eine Sendelizenz nötig und zwar vorab. Auch beim Google-Dienst Hangouts On Air ist eine öffentliche Übertragung nicht möglich, derartige Videos können lediglich im Nachhinein veröffentlicht werden. Auch der reine Konsum ist nicht möglich: "Live-Streams können nicht in Deutschland empfangen werden", schreibt YouTube.
Wer außerhalb Deutschlands sitzt und gleich mit einem solchen Live-Stream loslegen will, muss sich aber womöglich etwas gedulden, da die Funktion bzw. Erweiterung erst in den kommenden Wochen ausgerollt wird, das Ganze passiert auch nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt.
Siehe auch: "Let's Play"-Videos - Kahlschlag auf YouTube droht
In seinem Bislang war eine der Voraussetzungen, dass man eine genügend große Abonnenten-Zahl aufweist, zudem musste das Konto telefonisch verifiziert werden und "einwandfreien Ruf" haben bzw. "unbescholten" sein. Letzteres betrifft Urheberrechtsrichtlinien, laut den "Good Standing"-Vorgaben dürfen keine Copyright-Beschwerden vorliegen, auch darf ein Nutzer keine von Content-ID weltweit gesperrten Videos in seinem Kanal haben.
Auch jetzt muss der "gute Ruf" gegeben sein, auch die Verifizierung (per Anruf oder SMS) bleibt bestehen. Die größte Hürde, nämlich die Abonnenten-Zahl, fällt hingegen weg.
Für Nutzer aus Deutschland ändert sich hingegen nichts: Wie Heise hinweist, verhindert der "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien", kurz Rundfunkstaatsvertrag, hierzulande nämlich eine Live-Übertragung. In Deutschland wäre für einen derartigen Livestream eine Sendelizenz nötig und zwar vorab. Auch beim Google-Dienst Hangouts On Air ist eine öffentliche Übertragung nicht möglich, derartige Videos können lediglich im Nachhinein veröffentlicht werden. Auch der reine Konsum ist nicht möglich: "Live-Streams können nicht in Deutschland empfangen werden", schreibt YouTube.
Wer außerhalb Deutschlands sitzt und gleich mit einem solchen Live-Stream loslegen will, muss sich aber womöglich etwas gedulden, da die Funktion bzw. Erweiterung erst in den kommenden Wochen ausgerollt wird, das Ganze passiert auch nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt.
Siehe auch: "Let's Play"-Videos - Kahlschlag auf YouTube droht
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