Polizei will zumindest ein bisschen NSA spielen dürfen
Edward Snowden aus dem Nichts auf der Bildfläche und schlagartig fragt man sich als Kriminalist, worüber man sich eigentlich den Kopf zerbricht", so André Schulz, Chef des Bundes der Kriminalbeamten in einem Kommentar.
In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung, bei der das Telekommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung über einen Zeitraum von mehreren Monaten auch ohne vorliegenden Verdacht mitgespeichert wird, im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Seitdem gibt es seitens der Sicherheitsbehörden und verschiedener Politiker immer wieder Vorstöße, diese Überwachungsmethode wieder einzuführen - bisher aber erfolglos.
Durch die letzten Veröffentlichungen hinsichtlich der Geheimdienste wurde klar, dass diese für ihre Zwecke bereits eine nahezu globale Vorratsdatenspeicherung durchführen - wie etwa im Rahmen des PRISM-Programms der NSA. Die Frustration der Polizeivertreter ist insofern verständlich.
Schulz will die Situation allerdings nicht nur nutzen, um seine Enttäuschung kundzutun, sondern natürlich auch, um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. "Wir wissen natürlich auch, dass Verbindungsdaten nicht das Allheilmittel sind, aber in diesen Fällen sind sie oftmals die einzigen Spuren. Ohne diese Spuren besteht so gut wie nie eine Chance auf Tataufklärung", sagte er. Allerdings konnte bisher in noch keiner Untersuchung nachgewiesen werden, dass diese Form der Überwachung zu höheren Aufklärungsquoten führt und in Ländern, die bereits mit der Vorratsdatenspeicherung arbeiten, winken die Beamten inzwischen ab, wenn sie auf den Nutzen angesprochen werden.
"Da können die Polizeien in Deutschland aus Datenschutzgründen nur rudimentär Informationen miteinander austauschen, da haben Verfassungsschutzbehörden für die präventive oder repressive Kriminalitätsbekämpfung Informationen, die sie dann aber nicht an die Polizei weiterleiten und da diskutieren Sicherheitsexperten seit fast 3 Jahren mit Abgeordneten einer aktuell 4%-Regierungspartei und streiten sich mit sogenannten Netzaktivisten über die zwingend notwendige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und dann erscheint ein In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung, bei der das Telekommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung über einen Zeitraum von mehreren Monaten auch ohne vorliegenden Verdacht mitgespeichert wird, im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Seitdem gibt es seitens der Sicherheitsbehörden und verschiedener Politiker immer wieder Vorstöße, diese Überwachungsmethode wieder einzuführen - bisher aber erfolglos.
Durch die letzten Veröffentlichungen hinsichtlich der Geheimdienste wurde klar, dass diese für ihre Zwecke bereits eine nahezu globale Vorratsdatenspeicherung durchführen - wie etwa im Rahmen des PRISM-Programms der NSA. Die Frustration der Polizeivertreter ist insofern verständlich.
Schulz will die Situation allerdings nicht nur nutzen, um seine Enttäuschung kundzutun, sondern natürlich auch, um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. "Wir wissen natürlich auch, dass Verbindungsdaten nicht das Allheilmittel sind, aber in diesen Fällen sind sie oftmals die einzigen Spuren. Ohne diese Spuren besteht so gut wie nie eine Chance auf Tataufklärung", sagte er. Allerdings konnte bisher in noch keiner Untersuchung nachgewiesen werden, dass diese Form der Überwachung zu höheren Aufklärungsquoten führt und in Ländern, die bereits mit der Vorratsdatenspeicherung arbeiten, winken die Beamten inzwischen ab, wenn sie auf den Nutzen angesprochen werden.
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Christian Kahle
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