Die Firma bewertete dies so, dass der Wettbewerber versuche, mit hohen Kosten Kunden von einem Wechsel abzuhalten. Dadurch würde der Wettbewerb behindert. Im Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Portierungen bislang nicht reguliert, allerdings gilt der Grundsatz, dass mit den Gebühren im Grunde nur die tatsächlich entstehenden Kosten beglichen werden sollen.
Der Easybell-Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick + Partner fand es daher vor allem zweifelhaft, dass die Gebühr für jede Rufnummer gesondert berechnet werden sollte. "Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur einmal fällig wird", erklärte er.
Das Kölner Landgericht schloss sich dieser Auffassung im Wesentlichen an und auch der Wettbewerber lenkte daraufhin ein. Er muss nun ohnehin damit rechnen, dass das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt, wenn das Geschäftsgebaren nicht entsprechend des Urteils abgeändert wird.
Easybell-Chef Andreas Bahr kündigte an, auf Grundlage des Urteils notfalls auch gegen andere Konkurrenten vorzugehen, die hier versuchen, den Wechsel von Kunden zu erschweren. "Wünschenswert wäre jedoch, wenn der Gesetzgeber eine Obergrenze für die Portierungskosten von Festnetznummern - ähnlich wie beim Mobilfunk - festlegen würde", sagte er.
2013-08-15T13:49:00+02:00Christian Kahle
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