Behörde warnt: Phishing statt Steuerrückzahlung
Laut den Angaben in den E-Mails solle ein entsprechendes Antragsformular auf einer Webseite ausgefüllt werden. Diese ist jener des BZSt nachempfunden. Auf den ersten Blick ist die Seite tatsächlich fast mit dem Original zu verwechseln, allerdings fallen dem aufmerksamen Betrachter sprachliche Ungenauigkeiten auf, die auf einer offiziellen Behörden-Seite eher nicht zu finden sein dürften.
In dem Formular werden verschiedene persönliche Daten wie der Name, die Kontoverbindung und eine Kreditkartennummer inklusive der Sicherheits-Zahl abgefragt. Wer diese eingibt, läuft Gefahr, dass die Daten dann von den Kriminellen missbraucht werden.
Das BZSt warnte davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen, so hieß es, würden nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern sei zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt, hieß es.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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