Haftstrafe für Pirate Bay-Mitbegründer wegen Hacks

Der Mitbegründer der Torrent-Plattform "The Pirate Bay", Gottfrid Svartholm Warg, ist in Schweden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden - allerdings nicht wegen seiner Beteiligung an der Webseite.
Statt dessen wurde ihm in einem anderen Fall vorgeworfen, in die Systeme des IT-Unternehmens Logica eingedrungen zu sein. Dort habe sich Svartholm, der den meisten im Netz eher unter seinem Pseudonym Anakata bekannt ist, Zugang zu persönlichen Daten von tausenden Menschen verschafft und diese anschließend im Netz veröffentlicht. Aber auch ein Einbruch in einen Server von Nordea, der größten Bank Skandinaviens, wurde ihm zur Last gelegt.

Warg hatte während des Verfahrens durchgängig seine Unschuld beteuert. Er räumte zwar ein, dass auf seinem Rechner entsprechende Spuren zu finden gewesen seien, er das Gerät in der fraglichen Zeit aber einem anderen Nutzer zur Verfügung gestellt hätte.

Der Einbruch bei Logica wurde vor gut einem Jahr entdeckt. Dabei ging es um Informationen von 20.000 Kunden einer Versicherung, in deren Auftrag der IT-Dienstleister handelte. Die Spuren führten zum Rechner Wargs, woraufhin gegen diesen ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Der Hacker wurde schließlich in Kambodscha festgenommen, wohin er inzwischen umgezogen war, und nach Schweden ausgeliefert. Die Angelegenheit sorgte für einige Diskussionen, da es zwischen den beiden Ländern zuvor gar kein Auslieferungsabkommen gab, die schwedische Regierung aber gerade erst Entwicklungshilfe zugesagt hatte.

Aktuell ist unklar, ob Warg gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Denn ein Verfahren in nächster Instanz würde vermutlich erst abgeschlossen, wenn er ohnehin wieder auf freiem Fuß wäre. Denn einerseits wird auf die Strafe die Zeit in der Untersuchungshaft angerechnet, in der Warg seit dem September letzten Jahres saß. Hinzu kommt, dass in Schweden die meisten zu relativ niedrigen Freiheitsstrafen verurteilten Täter bei guter Führung nur zwei Drittel der Zeit absitzen müssen.

Dies würde für Warg einen Gefängnisaufenthalt von jetzt an bis etwa Januar 2014 bedeuten. Angesichts der Dauer eines solchen Verfahrens wäre eine Revision also wohl nur sinnvoll, wenn es eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit für einen Freispruch gebe, um dann zumindest als nicht vorbestraft zu gelten. Ein zweiter Beschuldigter, der mit Warg zusammengearbeitet haben soll, erhielt vom Gericht die Auflage, eine psychatrische Therapie und einen Drogenentzug zu machen.
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