VZBV: DRM verbieten, Teilen und Remixe erlauben
Filesharing oder ähnliche Dienste nutzen, um kostenlos an geschützte Inhalte zu kommen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher können beim täglichen Umgang mit sozialen Medien unbewusst und ungewollt mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt geraten. Denn das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist nicht fit für das digitale Zeitalter. Deshalb müssen die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden", sagte Bonde in Berlin.
Gemeinsam wolle man einen neuen Impuls setzen in der Diskussion um die Reform des Urheberrechts. "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen", forderte Billen.
Wesentlich ist dem Positionspapier zufolge auch das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden solle. "Wer zum Beispiel ein eBook kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", sagte Billen.
Daneben müsse das Urheberrecht an neue Kommunikationsformen angepasst werden. "Für Internetnutzer ist das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden", forderte Bonde. Hierzu gehöre es auch, die sogenannte Kreativität der Masse zu ermöglichen, die beispielsweise durch Remixe, Mashups oder Collagen geprägt sei.
Einigkeit besteht beim Verbraucherminister und dem VZBV-Vorstand auch darin, dass die gegenwärtige Ungleichbehandlung von analogen und digitalen Gütern für Verbraucher unbefriedigend ist. "Dass Anbieter die Nutzung von digitalen Gütern nur an bestimmte Geräte oder Software binden und den Weiterverkauf untersagen, ist leider gängige Praxis. Für Verbraucher ist es aber nicht nachvollziehbar, warum es Unterschiede gibt und sie beispielsweise ein Buch weiterverkaufen oder verschenken dürfen, ein legal erworbenes eBook aber nicht", erklärte Bonde.
In einem gemeinsamen Positionspaper machen sich der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) für eine entsprechende Gesetzesnovelle stark. Denn viele Anwender stehen mit den bestehenden Regelungen selbst dann in Konflikt, wenn sie nicht einmal "Verbraucherinnen und Verbraucher können beim täglichen Umgang mit sozialen Medien unbewusst und ungewollt mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt geraten. Denn das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist nicht fit für das digitale Zeitalter. Deshalb müssen die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden", sagte Bonde in Berlin.
Gemeinsam wolle man einen neuen Impuls setzen in der Diskussion um die Reform des Urheberrechts. "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen", forderte Billen.
Wesentlich ist dem Positionspapier zufolge auch das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden solle. "Wer zum Beispiel ein eBook kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", sagte Billen.
Daneben müsse das Urheberrecht an neue Kommunikationsformen angepasst werden. "Für Internetnutzer ist das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden", forderte Bonde. Hierzu gehöre es auch, die sogenannte Kreativität der Masse zu ermöglichen, die beispielsweise durch Remixe, Mashups oder Collagen geprägt sei.
Einigkeit besteht beim Verbraucherminister und dem VZBV-Vorstand auch darin, dass die gegenwärtige Ungleichbehandlung von analogen und digitalen Gütern für Verbraucher unbefriedigend ist. "Dass Anbieter die Nutzung von digitalen Gütern nur an bestimmte Geräte oder Software binden und den Weiterverkauf untersagen, ist leider gängige Praxis. Für Verbraucher ist es aber nicht nachvollziehbar, warum es Unterschiede gibt und sie beispielsweise ein Buch weiterverkaufen oder verschenken dürfen, ein legal erworbenes eBook aber nicht", erklärte Bonde.
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Christian Kahle
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