Google Glass: Bei Weiterverkauf droht Abschaltung
Wired unter Berufung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Google Glass berichtet, verbietet der Suchmaschinenriese den ersten Glass-Besitzern, die Augmented-Reality-Brille weiterzugeben. Die AGB besagen nämlich, dass man Glass nicht "weiterverkaufen, leihen, transferieren oder es einer anderen Person geben" dürfe.
Wer dies nicht beachtet und gegen die AGB verstößt, der muss damit rechnen, dass der Anbieter die Glass-Brille (in der derzeitigen streng limitierten Version) unbrauchbar macht: Google behält sich nämlich das Recht vor, "das Gerät zu deaktivieren", in diesem Fall verliert man auch jegliche Ansprüche auf Rückerstattung, Support oder Garantie.
Wie restriktiv man diese Regelung tatsächlich durchsetzen wird, ist nicht klar, das Unternehmen wollte die Sache nicht offiziell kommentieren. Wer jemanden kennt, der eine derartige Brille tatsächlich bekommen konnte, der wird zweifellos auch mal probeweise durchgucken können. Eine "Ummeldung" auf das eigene Google-Konto (auch nur zum Ausprobieren) ist aber nicht zu empfehlen, da das Suchmaschinenunternehmen auf diese Weise feststellen kann, dass das Gerät transferiert wurde.
Die Glass-AGB sind zweifellos nicht im Sinne des Konsumenten, da Google hier möglicherweise den gleichen Weg einschlägt, wie man ihn bei Software und Inhalten wie E-Books mittlerweile (leider) gewohnt ist. Beispielsweise erwirbt man bei Amazon beim "Kauf" eines Kindle-Buches lediglich die Nutzungsrechte, es ist also quasi nur geliehen.
Allerdings sollte in diesem Zusammenhang betont werden, dass es sich bei Google Glass derzeit noch um die "Explorer Edition" genannte Version handelt. Diese erhalten nur Entwickler und einige wenige Auserwählte, es ist also durchaus verständlich, dass das Unternehmen jegliche Geschäftemacherei verhindern will. Mit den vorab ausgelieferten Brillen sollen schließlich vor allem Anwendungen entstehen und Erfahrungen gesammelt werden. Vor einem etwaigen Aufschrei sollte man also wohl noch warten, bis Glass regulär veröffentlicht worden ist.
Siehe auch: Google Glass - Erste Cyberbrillen werden ausgeliefert
Wie das Technik-Magazin Wer dies nicht beachtet und gegen die AGB verstößt, der muss damit rechnen, dass der Anbieter die Glass-Brille (in der derzeitigen streng limitierten Version) unbrauchbar macht: Google behält sich nämlich das Recht vor, "das Gerät zu deaktivieren", in diesem Fall verliert man auch jegliche Ansprüche auf Rückerstattung, Support oder Garantie.
Wie restriktiv man diese Regelung tatsächlich durchsetzen wird, ist nicht klar, das Unternehmen wollte die Sache nicht offiziell kommentieren. Wer jemanden kennt, der eine derartige Brille tatsächlich bekommen konnte, der wird zweifellos auch mal probeweise durchgucken können. Eine "Ummeldung" auf das eigene Google-Konto (auch nur zum Ausprobieren) ist aber nicht zu empfehlen, da das Suchmaschinenunternehmen auf diese Weise feststellen kann, dass das Gerät transferiert wurde.
Die Glass-AGB sind zweifellos nicht im Sinne des Konsumenten, da Google hier möglicherweise den gleichen Weg einschlägt, wie man ihn bei Software und Inhalten wie E-Books mittlerweile (leider) gewohnt ist. Beispielsweise erwirbt man bei Amazon beim "Kauf" eines Kindle-Buches lediglich die Nutzungsrechte, es ist also quasi nur geliehen.
Allerdings sollte in diesem Zusammenhang betont werden, dass es sich bei Google Glass derzeit noch um die "Explorer Edition" genannte Version handelt. Diese erhalten nur Entwickler und einige wenige Auserwählte, es ist also durchaus verständlich, dass das Unternehmen jegliche Geschäftemacherei verhindern will. Mit den vorab ausgelieferten Brillen sollen schließlich vor allem Anwendungen entstehen und Erfahrungen gesammelt werden. Vor einem etwaigen Aufschrei sollte man also wohl noch warten, bis Glass regulär veröffentlicht worden ist.
Siehe auch: Google Glass - Erste Cyberbrillen werden ausgeliefert
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