Dresden: Gericht sieht kein Problem bei Abhöreinsatz

Die sächsische Justiz sieht kein Problem darin, dass die Polizei bei einer Demonstration massenhaft Mobilfunk-Daten von tausenden Bürgern an den Sendestationen abschnüffelt.
Eine Klage gegen diese Maßnahme wurde vom Amtsgericht Dresden abgewiesen. Dieses hatte der so genannten Funkzellenabfrage allerdings im Vorfeld auch ihren Segen gegeben. Im konkreten Fall geht es um eine Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011.

Die zuständige Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass durchaus ein Tatverdacht vorgelegen habe, der die Anordnung der Funkzellenabfrage rechtmäßig machte. Ins Feld geführt wurden dabei zwei Fälle von gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und der Verdacht auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Insgesamt hatte die Polizei rund eine Million Mobilfunk-Datensätze erhoben. Betroffen waren neben den Teilnehmern der Demonstration auch zahlreiche Anwohner, Journalisten, Anwälte und Abgeordnete. Stellvertretend hatte Halina Wawzyniak, Bundestagsabgeordnete der Linken, Klage gegen die umfassende Bespitzelung tausender Bürger eingereicht.

Wawzyniak zeigte sich insbesondere darüber verwundert, dass die Anordnung der Funkzellenabfrage laut der Begründung des Gerichtes erfolgte, weil viele Monate vorher Körperverletzungs-Delikte begangen worden seien. Man sei davon ausgegangen, dass die mutmaßlichen Täter auch im Rahmen dieser Demonstration miteinander via Handy in Kontakt treten würden.

Weiterhin wird von der Richterin die Ansicht vertreten, dass schon im Vorfeld des Tages allen Teilnehmern bekannt gewesen sein muss, dass "mit zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zu rechnen" sei. "Die unverdächtigen Dritten wussten daher vorab schon, dass die Begehung von Straftaten zu erwarten war und daher die Ermittlungsbehörden auch die Strafverfolgung aufnehmen würden", so die Urteilsbegründung.

"Dieses Amtsgericht will mir wirklich erklären, wer zu Demos geht muss halt damit rechnen das er in solche Ermittlungstätigkeiten gerät. So kann man das Demonstrationsfreiheitsrecht auch leer laufen lassen", kommentierte Wawzyniak diese Haltung. Sie wolle nun prüfen, ob sie in Berufung geht.
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