Slide to Unlock: Apple-Patent in Deutschland nichtig
FOSS Patents' auch zwei Richter mit "technischem Hintergrund" angehört haben, entschied gestern, dass das Patent mit der Nummer EP1964022 nichtig sei, es ist damit nicht mehr geschützt. Allerdings ist damit noch nicht das letzte Wort gesprochen, da Apple beim Bundesgerichtshof Berufung einlegen kann. Ob der iPhone-Hersteller das tun wird, ist nicht bekannt.
Dramatische Folgen sind durch die Aufhebung dieses mittlerweile berühmt-berüchtigten Apple-Patents allerdings nicht zu erwarten, da dieses Schutzrecht lediglich spezifische Smartphone-Entsperrmethoden abgedeckt hat. Das Patent zur iPhone-Entsperrmethode wurde in Deutschland aufgehoben Allerdings hat die Apple-Konkurrenz inzwischen andere Möglichkeiten für vergleichbare, aber eben nicht idente Unlock-Mechanismen gefunden und implementiert. So wird bei Apple auf einer horizontalen "Schiene" entsperrt, bei Android-Smartphones kommt dagegen unter anderem ein kreisförmiges Interface-Element zum Einsatz.
Laut Müller seien Samsung und Google (über deren Tochter Motorola Mobility) bereits im vergangenen Dezember davon ausgegangen, dass die deutschen Patentrichter zu einer derartigen Entscheidung tendierten. Grund dafür ist vor allem das europäische Patentrecht, das Schutzrechte für Software an sich nicht zulässt, außer wenn diese ein "technisches Problem mit technischen Mitteln" lösten.
Im Fall von Slide to Unlock gehe es lediglich um eine Geste und deren visuelle Darstellung, das wurde allerdings nicht als "technische Innovation" angesehen, schreibt Müller, der bei der Verhandlung in München vor Ort war. Das steht im Gegensatz zum US-Recht, das praktisch alles von Menschen Gemachte als patentwürdig ansieht.
Das fünfköpfige Gericht, dem laut Florian Müller von 'Dramatische Folgen sind durch die Aufhebung dieses mittlerweile berühmt-berüchtigten Apple-Patents allerdings nicht zu erwarten, da dieses Schutzrecht lediglich spezifische Smartphone-Entsperrmethoden abgedeckt hat. Das Patent zur iPhone-Entsperrmethode wurde in Deutschland aufgehoben Allerdings hat die Apple-Konkurrenz inzwischen andere Möglichkeiten für vergleichbare, aber eben nicht idente Unlock-Mechanismen gefunden und implementiert. So wird bei Apple auf einer horizontalen "Schiene" entsperrt, bei Android-Smartphones kommt dagegen unter anderem ein kreisförmiges Interface-Element zum Einsatz.
Laut Müller seien Samsung und Google (über deren Tochter Motorola Mobility) bereits im vergangenen Dezember davon ausgegangen, dass die deutschen Patentrichter zu einer derartigen Entscheidung tendierten. Grund dafür ist vor allem das europäische Patentrecht, das Schutzrechte für Software an sich nicht zulässt, außer wenn diese ein "technisches Problem mit technischen Mitteln" lösten.
Im Fall von Slide to Unlock gehe es lediglich um eine Geste und deren visuelle Darstellung, das wurde allerdings nicht als "technische Innovation" angesehen, schreibt Müller, der bei der Verhandlung in München vor Ort war. Das steht im Gegensatz zum US-Recht, das praktisch alles von Menschen Gemachte als patentwürdig ansieht.
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