Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich hier um irreführende Kundenwerbung. Müller fordert von den Unternehmen, "dass sie Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient - ohne Einschränkungen und Extrakosten". Erneut wurden in diesem Zusammenhang Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt - diesmal O2 und die Deutsche Telekom. Kürzlich war man bereits gegen die Werbe-Formulierungen von Vodafone vorgegangen.
Die Kritik der Verbraucherschützer stützt sich auch auf Untersuchungen zum Verständnis bei den Nutzern. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage in Nordrhein-Westfalen, durchgeführt im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW, verstehen Anwender unter einem "Flatrate-Tarif" einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten.
"Doch real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen - ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt", führte Müller aus.
Selbst bei Tarifbezeichnungen wie "SMS-Flat 1.000" sei nur jedem zweiten Nutzer auf Anhieb klar, dass damit ein Volumenlimit gemeint ist. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich.
2013-03-14T15:12:00+01:00Christian Kahle
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