WebM: Google klärt Patentprobleme mit MPEG LA
Der Suchmaschinenkonzern Google konnte sich mit dem Konsortium MPEG LA über den Umgang mit Patenten einigen, die für den eigenen Video-Codes VP8 benötigt werden. Diesen bietet das Unternehmen unter dem Namen WebM an.
Der Video-Codec wird grundsätzlich zur freien Nutzung angeboten und soll vor allem für Clips im Internet eingesetzt werden. Das Problem bestand allerdings darin, dass elf Patente mit der Technologie in Berührung kamen, die zu dem Pool der MPEG LA gehören. Das hätte im Zweifelsfall zu Schwierigkeiten führen können.
Das Abkommen zwischen dem Suchmaschinenkonzern und dem Konsortium ermöglicht es nun, dass Google den Codec weiterhin kostenlos an Dritte lizenzieren kann. Auch die MPEG LA wird demnach darauf verzichten, für die Nutzung der fraglichen Schutzrechte Gebührenforderungen zu erheben.
Der Vertrag deckt dabei nicht nur die VP8-Implementierung von Google ab. Auf Basis der von dem Unternehmen bereitgestellten Spezifikationen können auch Dritte eigene Decoder und Encoder programmieren, ohne in Konflikt mit der MPEG LA zu geraten. Abgedeckt werden auch eventuelle Nachfolger-Generationen des Codecs.
Wie Matt Frost, der Produktmanager des WebM-Projekts bei Google mitteilte, arbeite man aktuell an der Bereitstellung konkreter Nutzungsbedingungen, unter denen die VP8-Spezifikationen von Interessierten eingesetzt werden können. Diese sollen in den kommenden Wochen verfügbar sein.
Google hatte WebM erstmals im Jahr 2010 vorgestellt. Der Codec beruht auf Technologien, die das Unternehmen On2 entwickelte, das von dem Suchmaschinenkonzern übernommen wurde. Das Ziel besteht darin, einen Video-Codec bereitzustellen, der im Netz frei einsetzt werden kann. Die heute gebräuchlichen Technologien unterliegen den Regularien der MPEG LA, die bisher keine Garantien dafür bieten kann, dass auch in mehreren Jahren noch eine kostenlose Nutzung gewährleistet ist.
Das Abkommen zwischen dem Suchmaschinenkonzern und dem Konsortium ermöglicht es nun, dass Google den Codec weiterhin kostenlos an Dritte lizenzieren kann. Auch die MPEG LA wird demnach darauf verzichten, für die Nutzung der fraglichen Schutzrechte Gebührenforderungen zu erheben.
Der Vertrag deckt dabei nicht nur die VP8-Implementierung von Google ab. Auf Basis der von dem Unternehmen bereitgestellten Spezifikationen können auch Dritte eigene Decoder und Encoder programmieren, ohne in Konflikt mit der MPEG LA zu geraten. Abgedeckt werden auch eventuelle Nachfolger-Generationen des Codecs.
Wie Matt Frost, der Produktmanager des WebM-Projekts bei Google mitteilte, arbeite man aktuell an der Bereitstellung konkreter Nutzungsbedingungen, unter denen die VP8-Spezifikationen von Interessierten eingesetzt werden können. Diese sollen in den kommenden Wochen verfügbar sein.
Google hatte WebM erstmals im Jahr 2010 vorgestellt. Der Codec beruht auf Technologien, die das Unternehmen On2 entwickelte, das von dem Suchmaschinenkonzern übernommen wurde. Das Ziel besteht darin, einen Video-Codec bereitzustellen, der im Netz frei einsetzt werden kann. Die heute gebräuchlichen Technologien unterliegen den Regularien der MPEG LA, die bisher keine Garantien dafür bieten kann, dass auch in mehreren Jahren noch eine kostenlose Nutzung gewährleistet ist.
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